GHDI logo

Die Reorganisation des Schulwesens in Baden: Edikt erlassen vom Markgrafen Karl Friedrich von Baden (13. Mai 1803)

Seite 6 von 6    Druckfassung    zurück zur Liste vorheriges Dokument      nächstes Dokument


25.) Für die staatswirthschaftliche Section sollen drei bis vier Lehrer aufgestellt seyn, welche sich in den Vortrag der ForstWissenschaft, Stadt- und LandWirthschafts- Bergwerks- und FeldMessungs-Kunde, Land- und WasserBauKunst, Kunst- und GewerbsKunde, ScheideKunst, und PolizeyWissenschaft zu theilen haben, [ . . . ].

26.) Für die allgemeine Section, welche alle Gegenstände der geistigen und sinnlichen Erkenntniß nach ihren allgemeinen Modificabilitäten lehret, [ . . . ] sollen sechs bis sieben LehrStühle bestehen, unter welche die schönen Wissenschaften, die forschende Weltweißheit (die nemlich mit unsinnlichen Gegenständen sich beschäftigt, als Logik, Metaphysik, NaturRecht, Moral, praktische Philosophie) die anschauende Weltweißheit (als reine und angewandte Mathematik und NaturLehre) die Kenntniß der wichtigsten ErfahrungsGegenstände (durch Statistik, StaatenGeschichte, Cultur- und HandelsGeschichte, NaturGeschichte, Geschichte der Weltweisheit, Erd- und LänderKunde) ausgetheilt werden, und zu welchen als achter Lehrer der in Mannheim anzusezende Universitäts-Astronom hinzukommt, der, nebst der eigenen Beobachtung der Gestirne und Meteore, [ . . . ].

27.) In der bildenden Section sollen vorhanden seyn, vier ExercitienMeister für Reiten, Fechten, Tanzen, und Zeichnen, und zwei Sprachmeister für englisch, französisch und italiänisch. [ . . . ]



Quelle: Kurfürstlich Badische Landes-Organisation. In 13. Edicten sammt Beylagen, und Anhang. Karlsruhe: Macklot, 1803, S. 1-8. [Einzelpaginierung der Edikte.]

Abgedruckt in Walter Demel und Uwe Puschner, Hg. Von der Französischen Revolution bis zum Wiener Kongreß 1789-1815, Deutsche Geschichte in Quellen und Darstellung. Herausgegeben von Rainer A. Müller, Band 6. Stuttgart: P. Reclam, 1995, S. 349-62.

erste Seite < vorherige Seite   |   nächste Seite > letzte Seite