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Philip Wilhelm von Hörnigk „Österreich über Alles, wenn es nur will” (1684)

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Bestehet nun die Macht und Fürtrefflichkeit eines Landes in dessen Überfluß an Gold, Silber und allen andern zu seiner Subsistenz erforderlichen und bequemen Dingen, und zwar solches alles so viel möglich, aus seinem eigenen Vermögen, ohne Dependenz von andern und dabei in all deren rechtmäßiger Pflege, Gebrauch und Anwendung, so folget, daß eine gemeine Landsökonomie darauf zu sehen habe, wie solcher Überfluß, Pflege und Genuß aus eigenem Vermögen und ohne Dependenz von andern oder wo dieses nicht in allen Stucken sein könnte, aufs geringste als möglich, mit auswärtiger Dependenz und Verschonung inländischer barer Mittel zuwege gebracht werde. Zu welchem Ende dann fürnehmlich nachfolgende neun Reguln dienen müssen.

Erstlich kommet die Art des Landes aufs genaueste zu beobachten und zu erkennen, kein Winkel, kein Erdschollen, ob es des Bauens fähig, unbesprochen zu lassen. Nichts Nutzbares von Plantagien unter der Sonnen soll unversucht bleiben, ob und wieweit es im Lande gut tun möchte, maßen die Nähe oder Ferne der Sonnen nicht eben alles tut. Für allen Dingen, was Gold und Silber betrifft, daran ist keiner Mühseligkeit noch Kostens zu schonen, es über die Erde zu bringen.

Zweitens: Alle in einem Land fallende Güter, so in ihrer rohen Gestalt nicht genutzet werden mögen, seind innerhalb desselben zu verarbeiten. Angesehen der Lohn von Fabricatur den Wert des rohen Zeugs gemeiniglich zwei, drei, zehen, zwanzig, auch wohl hundertfach übertrifft, welchen zu verwerfen bei verständigen Haushältern ein Greuel ist.

Drittens: Zu Vollstreckung obiger beider Reguln gehören Leute, sowohl zum Beischaffen oder Herfürbringen und Bauen der rohen Güter als zu deren Verarbeitung. Dannenhero auf die Bevolkung eines Landes, so viel Menschen nur immer sich drinnen ernähren können, als eines wohlgeordneten Staats höchste, aber leider! bei vielen wenig geachtete Angelegenheit, zu schauen ist. Und solche Leute seind in alle mögliche Weis und Wege aus dem Müßiggang in eine nahrhafte Profession zu bringen, zu allerhand Inventionen, Künsten und Handarbeiten zu unterrichten und aufzumuntern, und wo nötig, die Lehrmeister dessen aus der Fremde herein zu vermögen.

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