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Geburt im Landambulatorium in Bad Bibra (September 1960)

Dieses Bild der offiziellen DDR-Nachrichtenagentur ADN preist die Verbesserungen für werdende Mütter durch das 1950 erlassene „Gesetz über Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau“. Das Gesetz, in dem formal die Gleichberechtigung der Geschlechter proklamiert wurde, bestimmte auch den Neubau zahlreicher Kliniken sowie Kinderbetreuungsstätten, besonders in ländlichen Gebieten. Bäuerinnen und Landarbeiterinnen sollten zur Entbindung nicht in eine weit entfernte Klinik gehen müssen, sondern möglichst vor Ort betreut werden. Die auf diesem Foto zu sehende Bäuerin wird nicht nur mit positiven Worten über das Landambulatorium, sondern auch über die angebliche Verbesserung ihrer Situation durch die Kollektivierung der Landwirtschaft zitiert.

Die Bildunterschrift lautet: „Zehn Jahre Gesetz über Mutter- und Kinderschutz – eine Welt ändert sich für zehntausend Bäuerinnen. Für zehntausende Bäuerinnen im Bezirk Halle wie in der gesamten Republik brachte das vor zehn Jahren von der Volkskammer beschlossene „Gesetz über Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau“ eine Zukunft, die sie sich vorher kaum träumen ließen. Zu diesen zahllosen Frauen gehört die Genossenschaftsbäuerin Gerda Habermann aus der LPG „Neues Deutschland“ in Billroda-Tauhardt (Kreis Nebra). Vor wenigen Tagen erst schenkte die 32jährige in dem modernen Landambulatorium Bad Bibra einem kleinen Mädchen das Leben. „Ich bin glücklich, dass ich hier entbinden konnte“, erzählte sie. „Tag und Nacht werden wir liebevoll betreut und jeder Wunsch wird uns praktisch von den Augen abgelesen. Als Bäuerin spürt man das Schöne ja besonders, denn vor sieben und elf Jahren, als meine Jungen geboren wurden, und ich noch Einzelbäuerin war, war alles viel, viel schwerer.“

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Geburt im Landambulatorium in Bad Bibra (September 1960)

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