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Bekanntmachung der Grundsätze des Städtebaus durch den Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik (15. September 1950)

In der sozialistischen Planwirtschaft der DDR liegt der Städtebau ganz in der Hand des Staates. Der Wohnraummangel ist in der DDR aufgrund geringerer Kriegszerstörungen und eines geringeren Zuzugs von Flüchtlingen weniger gravierend als in Westdeutschland. In ihrem Grundsatzprogramm zum Städtebau vom September 1950 zeichnet die Regierung der DDR das Idealbild einer vollständig durchgeplanten Stadt mit Repräsentationsbauten und -flächen im Zentrum und einem Kranz von Wohnbezirken mit hauptsächlich mehrgeschossigen Bauten, die durch ein zweckorientiertes Verkehrsnetz verbunden sind.

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1/ Die Stadt als Siedlungsform ist nicht zufällig entstanden. Die Stadt ist die wirtschaftlichste und kulturreichste Siedlungsform für das Gemeinschaftsleben der Menschen, was durch die Erfahrung von Jahrhunderten bewiesen ist.

Die Stadt ist in Struktur und architektonischer Gestaltung Ausdruck des politischen Lebens und des nationalen Bewusstseins des Volkes.

2/ Das Ziel des Städtebaus ist die harmonische Befriedigung des menschlichen Anspruchs auf Arbeit, Wohnung, Kultur und Erholung.

Die Grundsätze und Methoden des Städtebaues fußen auf den natürlichen Gegebenheiten, auf den sozialen und wirtschaftlichen Grundlagen des Staates, auf den höchsten Errungenschaften von Wissenschaft, Technik und Kunst, auf den Erfordernissen der Wirtschaftlichkeit und auf der Verwendung der fortschrittlichen Elemente des Kulturerbes des Volkes.

3/ Städte „an sich“ entstehen nicht und existieren nicht. Die Städte werden in bedeutendem Umfange von der Industrie für die Industrie gebaut. Das Wachstum der Stadt, die Einwohnerzahl und die Fläche werden von den städtebildenden Faktoren bestimmt, das heißt: von der Industrie, den Verwaltungsorganen und den Kulturstätten, soweit sie mehr als örtliche Bedeutung haben.

In der Hauptstadt tritt die Bedeutung der Industrie als städtebildender Faktor hinter der Bedeutung der Verwaltungsorgane und der Kulturstätten zurück.

Die Bestimmung und Bestätigung der städtebildenden Faktoren ist ausschließlich Angelegenheit der Regierung.

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6/ Das Zentrum bildet den bestimmenden Kern der Stadt

Das Zentrum der Stadt ist der politische Mittelpunkt für das Leben seiner Bevölkerung. Im Zentrum der Stadt liegen die wichtigsten politischen, administrativen und kulturellen Stätten. Auf den Plätzen im Stadtzentrum finden die politischen Demonstrationen, die Aufmärsche und die Volksfeiern an Festtagen statt.

Das Zentrum der Stadt wird mit den wichtigsten und monumentalsten Gebäuden bebaut, beherrscht die architektonische Komposition des Stadtplanes und bestimmt die architektonische Silhouette der Stadt.

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