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Friedrich Cotta, „Wie gut es die Leute am Rhein und an der Mosel jetzt haben können” (30. November 1792)

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6. Zoll von eigenem Wachstum. Das ist gar toll, daß von dem, was der Landbauer pflanzt oder der Handwerker macht, er noch Zoll dafür geben solle, daß er es an einem andern Orte verkauft und dafür Geld in das Land bringt. Nach der neuen Einrichtung von Frankreich zahlt man nur für entbehrliche Sachen, welche außer Landes hereinkommen, oder für Sachen, welche durch das Land geführt werden, Zoll, und der ist mäßig, wird noch mäßiger werden und darf eben einmal für allemal an der Grenze bezahlt werden. Ebensowenig hat man nach der neuen Einrichtung von Frankreich ein Chausseegeld, Weggeld, Akzis, Umgeld und dergleichen von den unchristlichen Volksfeinden erfundene Nebenabgaben zu bezahlen.

Eine große Sünde ist

7. der Judenleibzoll. Als ob die Israeliten nicht ebenso Menschen wie andere, sondern ein Handlungsartikel wären. Sie können nach der neuen Einrichtung von Frankreich ebenso wie die Christen frei hin und her passieren.

8. Militärdienst. Da muß jeder gewisse Jahre lang als Soldat dienen oder sich davon sogar im Falle, daß er von Natur nicht dazu taugt, loskaufen, kann während der Dienstzeit den alten Vater oder die brotlose Mutter nicht unterstützen, muß in der Garnison seine Zeit elend zubringen. Oh, das ist in Frankreich ganz anders seit der neuen Einrichtung. Jeder Bürger wird da bewaffnet, aber nur, um als Nationalgarde die Ordnung und Ruhe innerhalb seines Dorfs oder seiner Stadt mit den andern Bürgern erhalten zu helfen, und wer den Dienst gerade nicht selbst versehen kann, schickt seinen Sohn oder Bruder oder einen Nachbar. Dieser Dienst kömmt jedoch nur etwa jeden Monat einmal auf 12 oder 24 Stunden an ihn; in das Feld aber zu ziehen, wird darum keiner gezwungen, sondern man nimmt zu Soldaten nur die an, welche sich ganz freiwillig dazu verstehen, und dann dienen sie zu Verteidigung des Vaterlandes, nicht aber dem Eigennutz eines Kaisers, der Eitelkeit, Herrschsucht oder Rachgierde eines Kurfürsten, dem Hochmut eines Fürsten oder Grafen oder zur Parade für einen Magistrat.

Auch den

9. Herrschaftszehenten hat die neue Einrichtung von Frankreich zum Besten des Landmanns ganz abgeschafft. Zehenten freilich, wovon fromme Stiftungen mancher Art erhalten werden, sind ebenfalls abzuschaffen, wenn die neue Einrichtung von Frankreich auch zwischen dem Rhein und der Mosel vollends eingeführt wird; aber es kann nur nicht auf einmal geschehen, weil sonst manche fromme Stiftung zugrund gehen müßte. Hingegen gibt es auch allerhand Mittel und Wege, wie man den Landmann unterdessen, bis jeder Zehente abgeschafft wird, dieserwegen erleichtern und entschädigen kann, und welche Gemeinde unterdessen sich mit dem bisherigen Empfänger des Zehenten oder Zehentherrn dahin abfinden will, daß der Zehente sogleich aufhören kann, die wird dabei von den Oberbeamten der Republik in Mainz, Worms, Speyer und andern Orten bestens unterstützt werden.

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