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Philip Wilhelm von Hörnigk „Österreich über Alles, wenn es nur will” (1684)

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Viertens: Gold und Silber, so einmal in das Land, es sei aus eigenem Bau oder aus der Fremde, durch Industrie kommen, ist in keinerlei Weis noch Wege, es sei für was es wolle, so viel nur immer möglich, wieder hinaus zu vertragen, noch zuzugeben, daß es in Küsten oder Kasten vergraben werde, sondern immerzu in der Cirkulation bleibe; auch nicht, daß es viel in solche Fabrik gerate wo es gleichsam destruiert wird und nicht wieder zu Nutzen zu bringen. Dann solchergestalt wird unmöglich sein, daß ein Land, so einmal zu einer ansehnlichen Barschaft kommen, bevorab dasjenige, so eigene Gold- und Silberminen besitzt, in Armut verfalle. Ja, was das letzte betrifft, unmöglich, daß es nicht an Reichtum und Gut immerfort zunehme. Dannenhero seind

Fünftens, die Landsinwohner aus allen Kräften dahin zu halten, daß sie sich an ihren einheimischen Gütern begnügen, mit solchen allein ihre Lüsternheit und Pracht begrenzen und der auswärtigen, (ausgenommen, was die hohe Not oder an Nots statt die eingerissenen unvermeidliche Mißbräuche, deren Exempel uns das Indianische Gewürz gibt, nicht anderst zuließen), aufs höchste, als immer möglich, müßig gehen. Und was endlich noch

Sechstens abginge und besagter maßen aus Not oder um unremedierlichen Mißbrauchs willen unentbehrlich wäre, solches bei denen Fremden, so weit es nur immer möglich, von erster Hand, nicht um Gold oder Silber, sondern um Austauschung anderer inländischer Waren abzuholen.

Siebentens: Sothane fremde Waren sollen alsdann in roher Gestalt genommen, innerhalb Landes fabriziert und der Manufaktur-Lohn allda selbst verdient werden.

Achtens: Nacht und Tag ist darob zu sein, wie die im Land gefallene überflüssige Güter bei denen Ausländern in verarbeiteter Gestalt, so weit solches nötig, und zwar um Gold und Silber anzuwenden, und zu dem Ende die Konsumption sozusagen bis an das äußerste Ende der Welt zu suchen und selbige in alle Weis und Wege zu befördern.

Neuntens ist außer wichtigen Bedenkens in keinerlei Weis und Weg zu gestatten, daß Güter, deren Art inner Landes zu Genüge und in erträglicher Güte fällig, von außen hinein gebracht werden, worinnen denen Auswärtigen weder Mitleiden noch Barmherzigkeit zu tragen, sie seien gleich Freunde, Verwandten, Alliierte oder Feinde. Denn da hat alle Freundschaft ein Ende, wo solche zu meiner Schwächung und Verderbung angesehen. Und solches behält Platz, wann gleich die inländische War schlechter an Güte oder auch höher an Wert sein sollte. Dann besser wäre, es komme auch einem übel Berichteten so seltsam vor, als es wolle, für eine Ware zwei Taler geben, die im Land bleiben, als nur einen, der aber hinausgehet.

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