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Urkunde über die Zahlung von Schutzgeld (1833)

Das System der „Schutzjuden“ datierte aus der Frühneuzeit und ermöglichte es Juden, gegen Bezahlung eines Schutzgeldes bessere rechtliche Bedingungen zu erlangen als die übrigen Juden. Die Behörden schufen dieses System vor allem, um Einnahmen von jüdischen Händlern zu gewinnen, deren finanzielle Dienste auszunutzen und deren Ansiedlung zu kontrollieren. Zwar waren im Zuge der Aufklärung von deutschen Denkern die Vor- und Nachteile der Verleihung von Bürgerrechten und Gleichberechtigung der Juden diskutiert worden, doch war es Napoleon, der die Juden in den von ihm eroberten deutschen Gebieten emanzipierte und andere Staaten dahingehend beeinflusste, seinem Beispiel zu folgen. Das Judenedikt von 1812 gewährte Juden im Königreich Preußen das Bürgerrecht, Gewerbefreiheit, Niederlassungsfreiheit und schaffte das System der Schutzgeldzahlungen ab. Nach dem Ende der Napoleonischen Kriege machten alle Staaten des Deutschen Bundes, in denen es Judenemanzipation gegeben hatte, diese rückgängig. Das hier abgebildete Schriftstück dokumentiert diese reaktionäre Tendenz. Es ist vom 22. Mai 1833 datiert und enthält die Forderung nach der erneuten Schutzgeldzahlung eines jüdischen Einwohners des Königreichs Hannover für ein weiteres Jahr vom 1. Juli 1833 bis 1834.

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Urkunde über die Zahlung von Schutzgeld (1833)

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