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Reichskonkordat zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Deutschen Reich (20. Juli 1933)

Obwohl die katholische Kirche nur rund ein Drittel der deutschen Bevölkerung vertrat, sah das NS-Regime in ihr eine besondere Herausforderung. Katholische Interessen vertrat auf politischer Ebene traditionell die Zentrumspartei. Weiterhin hatte die Kirche als internationale Institution eine bedeutende Machtbasis. Das folgende Reichskonkordat, das das Verhältnis des deutschen Reiches und der katholischen Kirche regulieren sollte, wurde am 20. Juli 1933 von Vertretern beider Seiten unterzeichnet und am 10. September des Jahres ratifiziert. Dabei erhoffte sich der Vatikan, der mit der antiliberalen, antikommunistischen Haltung des NS-Regimes sympathisierte, sich durch Rückzug aus allen politischen Bereichen eine rechtliche Sicherung seiner institutionellen Sonderrechte, die Selbstverwaltung und Bekenntnisfreiheit zu erkaufen. Das NS-Regime, das keine Absicht hegte, seine Vertragsauflagen einzuhalten, schätzte trotzdem das internationale Prestige dieser Vereinbarung und hoffte, die katholische Kirche bis auf weiteres zu beschwichtigen.

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Reichskonkordat zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Deutschen Reich (20. Juli 1933)

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