Vergleich der täglichen Lebenshaltungskosten für einen Erbkranken und für eine erbgesunde Familie (aus der Dia-Serie „Blut und Boden”) (um 1935)
Die nationalsozialistische Bevölkerungspolitik erstrebte die „Höherzüchtung“ der deutschen Volksgemeinschaft durch staatlich gelenkte Rassenhygiene. So genannte „positive Eugenik“ beinhaltete die Förderung der Geburtenrate von erbgesunden „Ariern“ durch Propaganda sowie durch finanzielle und gesetzliche Anreize. Parallel dazu sollten angeblich minderwertige Rassenfeinde durch Maßnahmen der „negativen Eugenik“ von der Fortpflanzung abgehalten werden. Der erste Schritt in diese Richtung war das am 14. Juli 1933 erlassene „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“, das eine Reihe von medizinisch-biologisch definierten Gruppen zur Zwangssterilisation verurteilte. Familiengründung und Fortpflanzung waren fortan nicht mehr Privatangelegenheit, sondern unterlagen staatlicher Kontrolle. Ab 1939 wurden unheilbare oder erbkranke Patienten im Rahmen der so genannten „Aktion T-4“ auch Opfer der ersten systematischen Mordaktion des NS-Regimes. Das NS-Regime bezeichnete diese Vernichtung „lebensunwerten Lebens“ euphemistisch als „Euthanasie“. Propagandabilder wie die folgenden (aus der Dia-Serie „Blut und Boden”) sollten der allgemeinen Bevölkerung verständlich machen, dass angeblich „Minderwertige“ wie Parasiten auf Kosten des deutschen Volkes lebten.
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