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Gesetzliche Gleichberechtigung für Juden (3. Juli 1869)

Dieses Faksimile zeigt das „Gesetz, betreffend die Gleichberechtigung der Konfessionen in bürgerlicher und staatsbürgerlicher Beziehung“, das aus einem einzigen Paragrafen bestand, der am 3. Juli 1869 in Kraft trat. Ohne Protestanten, Katholiken, Christen oder Nichtchristen eigens zu erwähnen, stellte es die formale rechtliche Gleichstellung der Juden in allen Gebieten des Norddeutschen Bundes sicher.

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Gesetzliche Gleichberechtigung für Juden (3. Juli 1869)

© Bildarchiv Preußischer Kulturbesitz