GHDI logo

2. Regierung
Druckfassung

1. Augenzeugen und Familien   |   2. Regierung   |   3. Reformation   |   4. Konfessionen


C. Städte

Das dichte urbane Netzwerk des Reiches bestand hauptsächlich aus mittleren, kleinen und sehr kleinen Städten. Im Jahr 1500 hatten lediglich siebenundzwanzig dieser Städte mehr als 10.000 Einwohner, und über die Hälfte dieser Städte lag in den Niederlanden. Die Größenordnung nahm von den größten Städten mit ca. 40.000 Einwohnern (Köln und Prag) rapide ab zu den mittleren Städten mit 10.000 und mehr Einwohnern, und mehr als die Hälfte der Stadtbewohner im Reich lebten in noch kleineren Städten. Das Ausmaß der städtischen Freiheit war sehr unterschiedlich. Die rund sechzig Reichsstädte, einschließlich fast aller wesentlichen Handelsplätze genossen weitgehende Selbstverwaltungsrechte. Die meisten Städte waren jedoch territorial, d.h. sie wurden durch Fürsten regiert, obwohl sie gewöhnlich einige Selbstverwaltungsrechte besaßen. An den meisten Orten waren die wesentlichen städtischen Einrichtungen zwischen dem 13. und 15. Jahrhundert geschaffen und eingesetzt worden. Der gesellschaftliche Charakter der Stadtregierung variierte von der ausschließlichen Herrschaft durch Kaufmanns- und gemischte Oligarchien (die Hansestädte, Nürnberg) über gemischte Kaufmanns- und Adelsoligarchien (Straßburg, Frankfurt, Ulm) bis hin zu breiter Repräsentation durch Mittelschicht und Handwerker (Basel). In Straßburg, dass ungefähr 20.000 Einwohner hatte, kodifizierte die Verfassung von 1482 die Ämterverteilung, legte das Verfahren für die Wahl oder Kooption von Magistraten fest, bestimmte die jährliche Erneuerung des Gemeindeschwurs und verkündete die Verpflichtung der Bürger zum Gemeinwohl. Straßburg verfügte über eine reiche Palette bürgerlicher Institutionen: eine Gemeinschaft erwachsener Männer, die in Gilden und Adelsgesellschaften organisiert war, einen Rat von 300 Gildemännern, einen kleinen Rat aus Adligen und Gildenvertretern sowie Geheimräte für innere und äußere Angelegenheiten.

Die sich selbst verwaltenden Gilden und zentral verwalteten Handwerke, die in den meisten Städten anzutreffen waren, überwachten Produktion und Wettbewerb ebenso wie die Lage, Ausbildung und das gesellschaftliche Leben der Gesellen und Lehrlinge. Sie übten ebenfalls gesellschaftliche und religiöse Funktionen aus (Gebete, Beerdigungen, Bewirtung). Diese kollegialen Elemente fehlen in den von den Fürsten erlassenen Handwerksordnungen der Territorialstädte, von denen die meisten sich hauptsächlich mit wirtschaftlicher Regulierung beschäftigen.




Seite 5

erste Seite < vorherige Seite   |   nächste Seite > letzte Seite