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Das preußische „Oktoberedikt” von 1807 (1807)

Nachdem Preußen 1806 durch Napoleon besiegt worden war, leiteten König Friedrich Wilhelm III. (1797-1840) und seine Berater grundlegende Reformen ein. Diese Reformen wurden unter der entscheidenden ministeriellen Leitung von Karl Freiherr vom und zum Stein (1757-1831) und anschließend von Staatskanzler Karl August von Hardenberg (1750-1822) umgesetzt. Eine zentrale Zielsetzung war es, die rechtliche Emanzipation der bisher Land besitzenden aber rechtlich leibuntertänigen Bauern zu erreichen und sie mit lehnsfreiem Grundbesitz auszustatten. Die Reformen strebten zudem auf die Einführung eines produktiveren Systems der Landwirtschaft in Preußen nach Prinzipien des freien Marktes an. Die Reformen wurden im „Edikt den erleichterten Besitz und den freien Gebrauch des Grund-Eigenthums, sowie die persönlichen Verhältnisse der Landbewohner betreffend“ niedergelegt, das gemeinhin als „Oktoberedikt“ oder „preußisches Reformedikt“ bekannt ist. Das Edikt wurde am 9. Oktober 1807 in Memel unterzeichnet. Die Titelseite und der Text sind unten reproduziert.

Das Edikt beendete jede und jegliche Form von erblicher oder andersgearteter Untertänigkeit unter den grundherrschaftlichen Willen oder die grundherrschaftliche Gerichtsbarkeit. Das Verfahren der Umwidmung des früheren Grundbesitzes von Dorfbewohnern mit Landbesitz zu den heutigen unbegrenzten Grundeigentümern wurde in nachfolgenden Edikten geregelt, die zwischen 1811 und 1816 erlassen wurden. Der Prozess dauerte bis zur Revolution von 1848 und darüber hinaus.

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Das preußische „Oktoberedikt” von 1807 (1807)

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