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Autofreier Sonntag (November 1973)

Als Reaktion auf die Erhöhung des Ölpreises, den Stopp aller Ölexporte in die Niederlande und die USA sowie die Reduzierung der Lieferungen in die übrigen europäischen Länder durch die arabischen OPEC-Staaten verabschiedete der Bundestag am 9. November 1973 ein „Gesetz zur Sicherung der Energieversorgung bei Gefährdung oder Störung der Einfuhren von Mineralöl oder Erdgas“. Am 19. November 1973 wandte die Bundesregierung das Energiesicherheitsgesetz an und verhängte für die folgenden vier Sonntage ein symbolisches Fahrverbot, um Treibstoff einzusparen. Allerdings gab es etliche Ausnahmeregelungen, so dass etwa eine Million Sondergenehmigungen ausgestellt wurden. Als weitere Maßnahme wurde ein generelles Geschwindigkeitslimit von 100 km/h auf den Autobahnen und 80 km/h auf Landstraßen ab dem 25. November 1973 erlassen, das für ein halbes Jahr gelten sollte. Hier abgebildet ist die autofreie Autobahn Köln/Bonn. Foto von Detlef Gräfingholt.

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Autofreier Sonntag (November 1973)

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