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UNO-Beitritt von DDR und Bundesrepublik (18. September 1973)

Seit 1952 war die Bundesrepublik Deutschland bei den Vereinten Nationen mit einem offiziellen Beobachter vertreten und trat den UN-Sonderorganisationen bei. Aufgrund ihres Alleinvertretungsanspruches verzichtete die Bundesrepublik auf eine Vollmitgliedschaft, da diese eine Aufnahme der DDR und damit deren internationale Anerkennung nach sich gezogen hätte. Erst mit der Normalisierung der deutsch-deutschen Beziehungen durch den Grundlagenvertrag von 1972 wurde der Weg für einen UNO-Beitritt beider deutscher Staaten frei. In einem ergänzenden Briefwechsel zum Grundlagenvertrag vereinbarten die Bundesrepublik und die DDR, sie würden sich gegenseitig den Zeitpunkt ihrer jeweiligen Antragstellung um Aufnahme in die UNO mitteilen. Am 18. September 1973 wurde bei der 28. Vollversammlung der Vereinten Nationen die DDR als 133. und die Bundesrepublik als 134. Mitglied aufgenommen. Im Bild: Die Delegationen der neuen Mitglieder DDR und Bundesrepublik werden zum Beitritt beglückwünscht.

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UNO-Beitritt von DDR und Bundesrepublik  (18. September 1973)

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