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Reichskreise (um 1512)

Zu Beginn der frühen Neuzeit gab es Bemühungen, die Regierung des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation zu stärken. Unter Kaiser Maximilian I. (1493-1519) wurden weite Teile des Reiches in zehn Reichskreise aufgeteilt, die von zwei Fürsten, normalerweise dem höchstrangigen weltlichen und kirchlichen des jeweiligen Kreises, regiert wurden. Zu den Aufgaben der Reichskreise gehörte es, den 1495 ausgerufenen „Ewigen Landfrieden“ zu verteidigen, Urteile des 1495 einberufenen Reichskammergerichts zu vollstrecken, das Münzwesen zu überwachen, Reichssteuern einzutreiben sowie Soldaten für das Reich zu rekrutieren. Wie aus der Karte deutlich wird, gehörten einige Bereiche des Reiches keinem Reichskreis an: die Schweiz, das kaiserliche Italien, Böhmen und dessen Kronländer (Mähren, Schlesien und die Lausitz) sowie die Domänen der Reichsritter.

Die Reichskreise berührten die territoriale Integrität der bestehenden Fürstentümer, Grafschaften, usw. nicht. Die im 15. Jahrhundert viel diskutierte Notwendigkeit einer Organisation von Verwaltung und Exekutive nahm erst mit den zwischen 1495 und 1512 abgehaltenen Reichstagen Formen an. Die Reichskreise stärkten die vorherrschende Rolle der Fürsten im Reichstag; dies war ein beständiges Merkmal der Reichsverfassung, welche nicht weiter in Richtung eines zentralisierten oder föderalen Nationalstaates entwickelt wurde.

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Reichskreise (um 1512)

IEG-MAPS, Institut für Europäische Geschichte, Mainz / © A. Kunz, 2007
Kartograf: Joachim Robert Moeschl