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Handschriftliche Anweisungen Friedrich Wilhelms I. ( des „Soldatenkönigs”) an die Generalhufenschoß-Kommission (23. April 1716)

In dieser berühmten Erklärung bringt der preußische „Soldatenkönig“ (reg. 1713-40) unverblümt seine Entschlossenheit zum Ausdruck, die adlige Opposition in Ostpreußen gegen seine finanzpolitischen und administrativen Neuerungen zu brechen (obwohl er der Einberufung der adelsbeherrschten Provinzialstände zustimmte, bei der ausgiebige Unmutsäußerungen zu erwarten standen).

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sie sollen die herrn dieses verlehsen was ich habe Nottatta gemachet sie sollen mir Ihre meinung schreiben ob das nit angehet sonder mein Prejudice das ich den Landtdahge laße ausschreiben und gehbe auch 4000. [Thaler] dietten aber die hubencomis[sion] soll sein fortgank haben ich komme zu meinen zweg und stabiliere die suverenitet und setze die krohne fest wie ein Rocher von Bronse und laße die herren Juncker den windt von Landtdahge Man laße die leutte windt wen[n] man zum zweg kommet Ich erwarte Ihr sentiment

F Wilhelm





Quelle: Die Behördenorganisation und die allgemeine Staatsverwaltung Preußens im 18. Jahrhundert. Bd. 2: Akten vom Juli 1714 bis Ende 1717. Bearbeitet von G. Schmoller, D. Krauske und V. Loewe. Berlin: Parey, 1898. (Acta Borussica) S. 352 (Nr. 175).

Abgedruckt in Helmut Neuhaus, Hg. Zeitalter des Absolutismus 1648-1789. Deutsche Geschichte in Quellen und Darstellung. Herausgegeben von Rainer A. Müller, Band 5. Stuttgart: P. Reclam, 1997, S. 337-38.

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