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Vortrag vor Kaiser Leopold II. vom „Polizeiminister” Johann Anton Graf von Pergen über die „wichtigsten Beschäftigungen der geheimen Polizei” (2. März 1790)

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Die wichtigsten Beschäftigungen der geheimen Polizei sind:


1. Mit Beihilfe des Anzeigewesens, welches zur öffentlichen Polizei gehört und zum Beweis (der Notwendigkeit) der Verbindung dieser zwei Polizeianstalten dient, alle für den Staat verdächtigen oder gefährlichen Personen zu entdecken, selbe entweder, wenn ihr Verbrechen erprobt, mit allerhöchster Genehmigung einzuziehen und die summarische Aussage aufzunehmen und Ew. Maj. zur Entscheidung, ob selbe dem Criminale glatt zu übergeben oder polizeimäßig in Geheim zu untersuchen seien, vorzulegen – oder aber, wenn ein bloß gegründeter Verdacht vorhanden und schädliche Unternehmungen nicht von ihnen zu besorgen, selbe durch Vertraute allenthalben beobachten zu lassen, somit ihrer allfälligen Entweichung vorzukommen;

2. den Zusammenhang der Gesandtschaften unter sich und derselben vertraulichen Umgang mit den Staatsbeamten zu beobachten und Ew. Maj. die von Tag zu Tag gemachten Bemerkungen ununterbrochen nach 8 oder 14 Tagen anzuzeigen;

3. alle bei dem Volk einschleichende Unzufriedenheit, üble Gesinnung oder wohl gar aufkeimende Meuterei zu entdecken, solche, wo möglich, in ihrer Geburt zu ersticken und Ew. Maj. anzuzeigen, zu welcher Entdeckung auch in den anderen Königreichen und Provinzen die zwischen den in dortigen Hauptstädten aufgestellten Polizey-Direktoren und der hiesigen Ober-Direktion eingeführte geheime Korrespondenz die füglichste Gelegenheit gibt und die von so größerem Nutzen ist, als selbe auch manchmal Anzeigen enthaltet, wie bei gegenwärtigen Zeitläuften deren viele vorkommen, welche in die auswärtigen Geschäfte und Militärverfügungen Einfluß haben;

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