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Kategorien ländlicher Arbeiter am Ende des neunzehnten Jahrhunderts

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Der Instmann steht unstreitig in einer Art Gesindeverhältnis zu seinem Gutsherrn. Das Instmannswesen hat sich erst seit der Aufhebung der Erbunterthänigkeit und als eine Folge der Freizügigkeit entwickelt. Das Instmannsverhältnis ist ein Kontrakt mit der ganzen Familie des Insten. Er ist nicht als persönliches Gesinde, sondern für den Hofdienst gehalten. Das Instwesen trägt noch, wie man es genannt hat, die Eierschalen der Gutsunterthänigkeit an sich, denn der Inste ist der freien Konkurrenz des Arbeitsmarktes mehr oder weniger entzogen. Seine ganze Lage ist von der persönlichen Leistungsfähigkeit und der Willkür des Gutsherrn abhängig. Bei Instenhaltung befiehlt der Herr noch in aller Interesse ohne Schaden für das persönliche Ehr- und Pflichtgefühl des einzelnen. Denn gewöhnlich hat der Inste, um ein Beispiel anzuführen, das Recht auf die Haltung von einer Kuh, von 2 Schweinen, 2 Brutgänsen und ihrer Zucht, 5-6 Hühnern u.s.w. Er hat freie Wohnung und Heizung und hat Arzt und Arznei frei. Außer einem fixen Deputate an Kartoffeln und Getreide erhält er noch etwas Garten- und Kartoffelland im Gutsfelde. Der Inste ist durch das Dreschrecht befugt, das auf dem Gute gebaute Getreide gegen einen gewissen Anteil daran zu dreschen. Nicht selten übernimmt er auch die Erntearbeiten gegen einen bestimmten Teil des Ertrages. Dafür muß aber der Inste und seine Frau tagein tagaus zur Gutsarbeit kommen. Auch muß er noch eine dritte Arbeitskraft stellen, den sogenannten Scharwerker oder Hofgänger. Meist werden dazu die eigenen konfirmierten Kinder herangezogen oder ein Bursch oder Mädchen von 14-18 Jahren dazu gemietet. [ . . . ]

Nachteilig ist dem Instmanne allerdings seine große Gebundenheit. Der Inste hat keine Zukunft, er kann nichts anderes werden, als was er ist, und wenn er noch so treu Jahr für Jahr auf dem Gutshofe arbeitete. Wenn er auf dem einen Gute seine Stelle kündigt, so muß er auf dem nächsten die Arbeit unter ähnlichen Bedingungen wieder aufnehmen. Wir sehen, wie ungern der junge Arbeiter als Knecht dient. Die Instwohnung bietet ihm nun Gelegenheit früh zu heiraten. Der Hofgänger kommt dem Arbeiter immer teurer zu stehen und ist oft nur noch schwer zu erlangen.

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