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Die unehelichen Kinder von Besatzungsangehörigen im Bundesgebiet und Berlin (West) (1956)

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Für die soziale Situation der Kinder bedeutsam sind die Lebensumstände, unter denen sie leben müssen. Die statistische Erhebung vom Frühjahr 1955 hat gezeigt, daß knapp 73 vH der unehelichen Kinder von Besatzungsangehörigen bei ihren Müttern leben. Weitere 13 vH leben bei nächsten mütterlichen Verwandten, wobei wohl in erster Linie an die Eltern der Mütter zu denken ist. Damit bleibt erfreulicherweise nur ein Rest von 14 vH Kindern, welche in fremden Familien oder in Heimen untergebracht waren. Gegenüber diesen Gesamtzahlen liegen die Verhältnisse bei den Kindern farbiger Abstammung etwas ungünstiger; hier lebten nur 65 vH der Kinder bei ihren Müttern und 10 vH bei nächsten Verwandten der Mütter, fast 25 vH aber in fremden Familien oder in Heimen. Von den unehelichen Kindern von Besatzungsangehörigen waren insgesamt 4,9 vH zur Adoption durch fremde Familien von der Mutter gemeldet bzw. vom Jugendamt ausersehen. Bei den unehelichen Kindern farbiger Besatzungsangehöriger betrug der entsprechende Prozentsatz 13 vH.

Als erfreuliche Feststellung zeigte sich aus den Ergebnissen der Sondererhebung über die unehelichen Kinder von Besatzungsangehörigen weiterhin, daß knapp 70 vH aller erfaßten Kinder von der Mutter oder den Angehörigen voll unterhalten werden, öffentliche Hilfen hier also nicht erforderlich sind. Zu dieser Zahl wurden auch die Kinder gerechnet, bei denen der Vater ganz oder teilweise für den Unterhalt aufkommt; die Zahl dieser Fälle wurde jedoch nicht getrennt erfaßt. Zusätzlich zu eigenen Unterhaltsleistungen der Mutter bzw. der Angehörigen oder des Vaters mußte die öffentliche Fürsorge bei gut 8 vH tätig werden, und bei gut 22 vH wurde der Unterhalt der Kinder voll aus öffentlichen Mitteln bestritten. Insgesamt wurde also die öffentliche Fürsorge in gut 30 vH der Fälle in Anspruch genommen (Tab. 4 - ohne Bremen). Auch hier liegen die entsprechenden Verhältniszahlen bei den unehelichen Kindern farbiger Besatzungsangehöriger wieder etwas ungünstiger. Bei den Kindern der Väter der verschiedenen Nationalitäten sind die Unterhaltsverhältnisse ebenfalls recht verschieden. Überraschend gering erscheint die Zahl der Vaterschaftsanerkenntnisse bei nur 6,7 vH aller unehelichen Kinder von Besatzungsangehörigen. Von den Vätern farbiger Kinder haben 6,1 vH die Vaterschaft anerkannt. [ . . . ]



Quelle: Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.): Statistische Berichte, Nr. VI/29/6, 10. Oktober 1956.

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