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Otto Grotewohl, Ministerpräsident der DDR: Rede „Für das Glück unserer Mütter und Kinder” (27. September 1950)

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Auch unseren Frauen auf dem Lande gilt die Sorge der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik. Durch systematische Schulung müssen sie befähigt werden, in bedeutend stärkerem Maße als bisher am demokratischen Neuaufbau unserer Verwaltung und am gesellschaftlichen Leben mitzuwirken. Daher ist es notwendig, mehr Frauen in die Leitung der volkseigenen Güter und Maschinenausleihstationen zu berufen und ihnen verantwortliche Aufgaben zu übertragen. Auch die vielen alleinstehenden Bäuerinnen verdienen unsere Hilfe und Unterstützung. Sie stehen in ihren betrieblichen Leistungen keineswegs hinter den Männern zurück und haben mit ihren erzielten Erfolgen den Beweis für ihre berufliche und menschliche Tüchtigkeit erbracht.

Im Gesetz ist daher vorgesehen, daß zur Entlastung der Landarbeiterinnen und Bäuerinnen Gemeinschaftseinrichtungen, wie Waschanstalten, Nähstuben und Kindertagesstätten zu erstellen sind.

Alleinstehende kinderreiche Bäuerinnen, in deren Wirtschaft keine weiteren arbeitsfähigen Personen vorhanden sind, genießen besondere Vorrechte. Dazu werden binnen eines Monats entsprechende Anweisungen vom Ministerium für Land- und Forstwirtschaft erlassen. Für die bisher vollbrachten großen Leistungen zur Sicherung der Ernährung unseres Volkes glaubt die Regierung am besten ihren Dank abstatten zu können, indem sie ihre Fürsorge für die Landarbeiterinnen und Bäuerinnen auf das höchste vertretbare Maß steigert.

Bei der Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau ist die Anteilnahme der Frau an der produktiven Arbeit entscheidend. Auch die Arbeit der Frau ist Voraussetzung für den Wohlstand und das Glück der Menschen. Sie ist Voraussetzung für ein besseres Leben und damit auch ein Teil des Kampfes für die Herstellung der Einheit Deutschlands und die Festigung des Friedens.

Die Frau tritt aus dem engen Haushalt ihrer Familie immer mehr heraus. Aus dem eigenen Haushalt wird der Staatshaushalt, aus dem Staatshaushalt wird der Wirtschaftsplan und seine Erfüllung.

Alle Hemmnisse, die bisher die Entfaltung der Kräfte der Frau hinderten, werden beseitigt. Nur durch die wirtschaftliche Freiheit kann die Frau zur politischen Freiheit gelangen und gleichberechtigtes Mitglied der Gesellschaft werden. Dieses Gesetz gibt den deutschen Frauen diese Möglichkeit. Mögen sie es zu nutzen lernen zum Segen ihrer Kinder, ihrer Familie, ihres Volkes und der ganzen friedliebenden Menschheit.



Quelle: Neues Deutschland, Nr. 227 vom 28. September 1950, S. 1-3. Mit freundlicher Genehmigung der Neues Deutschland Druckerei und Verlag GmbH Berlin; abgedruckt in Dierk Hoffmann und Michael Schwartz, Hg., Geschichte der Sozialpolitik in Deutschland seit 1945, Bd. 8: 1949-1961: Deutsche Demokratische Republik. Im Zeichen des Aufbaus des Sozialismus. Baden-Baden: Nomos, 2004, Nr. 8/42.

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