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Der Krieg fängt an – Prager Fenstersturz (Mai 1618)

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Danach wendeten sie sich zu denen beiden Herren d. h. Wilhelm Slawata und von Martinicz also sprechend: „Ihr seind eben dieselbe unsere und unserer Religion Feinde, welche uns um den Majestätsbrief habet bringen wollen, Ihr habet euere Untertanen, desgleichen auch auf I. kais. Mt Herrschaften, sonderlich in Crumau und Straschitz, die sub utraque gewesen, sehr geplagt und zu euerer Religion wieder ihrer Willen gezwungen, oder aus deren Gründen verweisen lassen, die Pfarrherren sub utraque aus den kais. Collaturen abgeschafft und darin andere sub una eingesetzet, auch auf I. kais. Mt Herrschaften Haubtleute und andere alte Diener beurlaubt und entlassen, herentgegen aber an ihre Stelle andere so euerer Religion sub una ergeben, angenohmen.“ Darauf erstlich Herr Slawata geantwortet: „Ich bin Herren sub utraque kein Feind und hab nicht wider den Majestätsbrief getan, habe auch meine Untertanen zum Glauben nicht gezwungen.“ Da sprung ihm der Herr Wilhelm Popel in die Rede mit diesen Worten: „Hast Du sie nicht zu Teltsch genötiget!“ Folgt Herr Slawata weiter in seiner Rede: „Nein, nirgends habe ich sie genötiget, sondern wer nicht gutwillig catholisch hat sein wollen, dem habe ich frei und los gelassen auch erlaubet, daß er sein Gut in wohl geraumer Zeit verkaufen und unverhindert aus meinen Gründen, samt dem Geld, auch der Reicheste, abziehen und sich anderstwo seinen Gefallen nach begeben hat mögen. Darzu es gebühret sich nicht hier die Herrschaft Teltsch einzumischen, weil selbige nicht im Kgr. Boheimb, sondern in Mgt. Mähren gehörig ist.“ Also hat auch Herr von Martinicz geantwortet: „Ich bin zu schwach darzu, daß ich deren Herren Feind sein solle und ihnen Schaden könnte. Was meine Untertanen betrifft, diese habe ich zwar zu dem heiligen katolischen Glauben, doch ohne sonderliche Bedrängnuß und noch vor dem erteilten Majestätsbriefe mit gebührenden Mitteln gleichfalls gebracht, die ich aber dannoch erkauft habe, dieselben sind auf eine gute Unterrichtung und treuherzige Ermahnung für sich selbst gutwillig bekehret worden [ . . . ] Die Pfarrherren aber einzusetzen hat nicht uns, sondern Ihro fürst. Gnaden dem Herrn Erzbischofen zu Prag gebühret und zugehöret, weil ihnen sowohl jetzige, als die vorige kais. Mt schon vor vielen langen Jahren hervor und nach dem erteilten Majestätsbrief alle und jede daroselben Collaturen mit Pfarrherren zu versehen gnädig anbefohlen haben. Also daß allenthalben in Ihro Mt Herrschaften die Pfarrherren sich mit dem Pragerischen Herren Erzbischofen, als von welchen sie zur Priesterschaft geweihet und auf gemeldte Ihro kais. Mt Pfarren und Collaturen unter seinem Gehorsam eingesetzt worden, gerichtet, welcher aber etwan vom wahren Glauben und der heiligen katolischen Kirchen, gleichfalls des Herrn Erzbischofs Gehorsam mutwillig abgefallen, dem hat er billig verändert und an seine Stelle einen anderen eingesetzt, wie dann auch solches gar clar zwischen denen sub una und sub utraque gemachte Vergleichniß einen jederzeit frei läßt und berechtigt.“

Nach diesem hat der Herr Wilhelm Popel insgemein dieses geredet, wie ist bei dem nächst vergangenen Landtag, mit der Wahl des Königs zugangen, wie hat man uns bei den Nasen geführt, auch gewähret, daß man in den kgl. Revers wegen zukünftiger Confirmation der Privilegien unsern Majestätsbrief nicht in Specie nennen, sondern nur in genere alle Privilegia setzen sollen. So hat man auch den unsrigen frommen ehrlichen Herrn Graf Thurn das Burggrafenamt zu Carlstein genohmen und ihn um die Nutzung desselbigen Guts gebracht. Darauf hat Herr von Martinicz ihm geantwortet, was in dem Landtag von Ihro Mt, als König in Böhmen, mit allen drei Ständen glücklich geschlossen worden, bei dem muß alles unberührt verbleiben. Darnach hat sich Herr Martinicz zu dem Grafen Thurn gewendet sagend: „Herr Graf, ich nimme jetzt den Herrn für einen Zeugen, daß er dies nicht läugnen kann, sondern selbst die rechte Wahrheit rund bekennen muß, wie daß ich bei der Veränderung der Ämter selbsten I. Mt im Beisein des Herrn und anderen Herren obristen Landoffizieren offentlich diese gesagt habe. Nachdem I. kais. Mt den Herrn um eine Stafel erhöhert nemlich Obristenlehenrichteramts, mir aber das Burggrafenamt zu Carlstein gnädig anvertrauet und geben, um welches ich den Herrn umbringen nicht begehrte und weiter er fluchs damals I. kais. Mt auf das ihm solches Amt weiter gelassen werde, gar hoch gebeten hat, daß ich darmit, wann Ihro Mt ihm seiner Bitte genüssen lassen, gar wohl zufrieden sein wollte, welches aber I. kais. Mt nicht wolte, sondern bei dero vorigen Resolution und der Ämter allseits recht geschehenen Austeilung gnädig verbleiben lassen, also daß der Herr noch vor mich zu sein ein Obristlehenrichteramt die gewöhnliche Eidespflicht getan hat, auch danach ich mit dem meinigen Eid zu dem Burggrafenamt zu Carlstein gehörig, folgen müssen, derowegen jetzt in dieser Exprobation mir als unschuldigen gar unrecht beschieht.“ [ . . . ]

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