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Die preußische Deklaration von 1816 zur Änderung des Regulierungsedikts von 1811, unterzeichnet von König Friedrich Wilhelm III., Staatskanzler Hardenberg, und anderen Ministern (29. Mai 1816)

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c) solche Ackernahrungen, welche, obwohl sie nur von dem Umfange sind, daß deren Wirthe nach landüblicher Wirthschaft mitarbeiten müssen, dennoch entweder in den Provinzialsteuerrollen als bäuerliche Stellen nicht katastrirt, oder erst nach der obengedachten Normalzeit etablirt sind, wenn auch die Besitzer derselben, gleich den wirklichen Bauern, gutsherrliche und öffentliche Lasten abführen müssen;
d) diejenigen Höfe, zu deren Einziehung die Regierungen den Konsens ertheilt haben. [ . . . ]

Artikel 7. Pfarr- und Kirchenländereien, wenn sie gleich in Kultur gegeben, oder verpachtet sind, desgleichen Pfarrbauerhöfe, unterliegen dem Edikt nicht. [ . . . ]

Artikel 9. Wenn gleich die in diesem § bestimmte Frist zur gütlichen Vereinigung verstrichen ist; so wollen Wir doch vor der Hand noch die Auseinandersetzungen von Amtswegen nicht vornehmen lassen. Sobald aber einer von beiden Theilen und selbst ein dienstpflichtiger Einsasse bei der Generalkommission darauf anträgt, muß diese sie durch zu ernennende Kommissarien bewirken lassen, und kann nur eine Suspension der Regulirung in den Fällen statt finden, wo nach den gesetzlichen Vorschriften eine Suspension des Prozesses statt findet.

Es stehet auch nach wie vor den Interessenten frei, ohne Mitwirkung der verordneten Behörde, sich gütlich auseinander zu setzen. Es muß aber in jedem Falle der Auseinandersetzungsprozeß gerichtlich vollzogen und der Generalkommission zur Prüfung und Bestätigung eingereicht werden. [ . . . ]




Quelle: Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten 1816. Berlin: Georg Decker, 1816, S. 155-58.

Abgedruckt in Walter Demel und Uwe Puschner, Hg., Von der Französischen Revolution bis zum Wiener Kongreß 1789-1815, Deutsche Geschichte in Quellen und Darstellung. Herausgegeben von Rainer A. Müller, Band 6. Stuttgart: P. Reclam, 1995, S. 345-48.

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