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Friedrich II. („der Große” ), Denkschrift an die Kurmärkische Kammer über das Verhältnis zwischen Gutsherren und Bauern (1755)

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Was endlich den 3. punct wegen der verschiedenen dortigen Land-Räthe anbetrift, so sich von ihren Pflichten, wie oben mit mehrern gedacht, sehr weit entfernet haben; So würde solches ein grosses Übel vor Se. Königl. Maj. Dienst sowohl, als vor die Landes-Unterthanen seyn, wann solche Leuthe weiter in ihren Amte toleriret werden solten. Dannenhero die Cammer nach kurtzer und gantz summarischer Untersuchung erwehnte solche Landräthe sogleich absetzen und cassiren und andere würdige und ehrliche Leuthe in deren Stelle setzen soll.

Potsdam den 15. November 1755.

Friedrich.




Quelle: Rudolph Stadelmann, Preussens Könige in ihrer Thätigkeit für die Landescultur. Zweiter Theil. Friedrich der Grosse. Leipzig: S. Hirzel, 1882, S. 326-28.

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