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Anweisungen Friedrich Wilhelms I. (des „Soldatenkönigs”) über die Gestaltung und Funktion des General-Direktoriums (20. Dezember 1722)

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Wer aber einen Deserteur durchhilft, hat den Galgen verwirkt, und soll derselbe sogleich, nachdem er des Verbrechens überführet ist, ohne Unsere Confirmation darüber zu erwarten, aufgehangen werden.

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Art. 18. Verpachtung der Aemter, Vorwerker und anderer Domänen.

§ 1. Das General- etc. Directorium soll mit unermüdetem Fleiß, Treue und Application darauf Acht haben und seine Gedanken dahin gerichtet sein lassen, damit alle Jahr Unsere Domänen und Aemter verbessert und melioriret, an den Orten, wo man mit Nutzen neue Vorwerker stiften oder neue Kuhmülkereien anlegen, oder auch wüste und unurbare Brücher ausraden und abziehen kann, solches nicht verabsäumet, sondern unverzüglich dazu geschritten und auf alle Weise dahin getrachtet werde, wie durch Industrie und savoir-faire wirklich und ohne gleichen oder größeren Abgang Unserer Kriegs- oder anderer Revenüen Unserer Domänen Einkünfte verbessert werden mögen. Wann zum Exempel die Domänencommission das Amt Potsdam auf 400 Rthlr. jährlich verbesserte und Wir dadurch an der andern Seite 400 Rthlr. bei der Accise zu Potsdam verlören, so wäre es eine windige Verbesserung.

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§ 3. Solche Principia muß das General- etc. Directorium bei allen Verbesserungen führen und, wo Wir reellen Vortheil finden, sofort zuschlagen, es mag das Surplus fallen an welche von Unsern Kassen es will, wann Wir nur reellen Vortheil davon haben.

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§ 29. Aus dem jetzt angeführtwird das General- etc. Directorium sattsam abnehmen können, welchergestalt Unsere Willensmeinung dahin gerichtet, daß ermeldetes Directorii an Uns erstattende Berichte und thuende Anfragen allemal so beschaffen sein sollen und müssen, daß Wir Uns kühnlich und sicher darauf verlassen und persuadiret sein können, daß alles, was in dem Bericht enthalten, der Wahrheit vollkommen gemäß und vorher wohl examinirt und ausgedroschen sei. Und wie Wir Uns an das General- etc. Directorium halten werden, wann Uns dasselbe etwas ungegründetes berichten sollte, so erhellet auch daraus, daß sie viele Espions in den Provinzien haben müssen, wofern sie sicher verfahren wollen.

Wie es dann nicht angehen wird, wann das General- etc. Directorium allenfalls die Schuld auf die Provinzialcommissariate und -Kammern sollte schieben wollen, daß nämlich dieselbe dieses oder jenes berichtet und man darauf getrauet, folglich die Sache, wie sie referiret worden, an Uns gebracht hätte.

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