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Politisches Testament Friedrich Wilhelms („des Großen Kurfürsten”) (19. Mai 1667)

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Was nun die vestungen in Eweren Landen betrift, Darahn beruhet nicht allein die wolfahrt Ewerer Lande, sonderen auch Eweres gantzen Staadts, befelle Euch derhalben dieselbige zum hochsten verwahret, verbessert, vndt bauet selbige, versehet Sie auch mitt aller notturft, aufs beste Ihr konnet, es mach auch kosten was es wolle, vndt da Ich es nicht erleben mochte, das die Neue von mir angelegte ortter vndt vestungen bey meinem leben außgebaudt wurden, So seidt mitt fleis dahin bedacht, Selbige folgens zur volkommenen perfection zu bringen. Ich hab selbige keines weges zu meiner lust, sonderen vielmehr zu meiner, vndt ins kunftige zu Ewerer vndt Ewerer Lande vndt vnterthanen besten, vndt versicherung angelegt, vndt gebaudt, Bitte auch Gott von hertzen, das Er Euch eine langwirige bestendige vndt fridtfertige Regirung verleihen vndt geben wolle, den der fride ernehret, Der krieg aber verzehret. Ihr musset auch deßwegen, den hochsten fleissig anruffen vndt Bitten, Da Ihr dan in gutter ruhe vndt friden, Destobesser gelegenheitt vndt zeitt haben werdet, Solche gebaude außzufuhren vndt allerhandt vorrahdt ahn gewehr, Pulffer, Luntten, Bley, Stucke, Salpeter, Schweffell, Schantzzeug, vndt allerhandt materialien, wie auch Proviandt beyzuschaffen, Diesses wirdt auch mir vndt Euch zu mehren ruhm vndt Ehren gereichen, Mir Das Ihr das ienige So Ich angefangen volfuhret, vndt meinen Concepten nachgefolget seidt, Euch aber das Ihr in allen meinen fußtappen nachgefolget, auch meinen vatterlichen Erinnerungen nachkommen seidt, den diesses gewis zu Ewerer vndt Ewerer Lande Sicherheitt gereichen thutt. [ . . . ]

Es mussen auch noch mehr proviandt vndt Chorren Hausser gebaudt werden, den vohradts zu viell wirdt Euch nicht schedlich sein, vndt kan man dessen niehmals gnugsam haben, Den vorrahdt Der Magasinen vndt den bestandt Derselben lasset Euch alle Monadt oder quartall von denen Darzu verordnetten bedientten fleissig einschicken, darauß Ihr dan werdet ersehen konnen, was wurcklich verhanden, was ingenommen, außgegeben, vndt im rest gefuhret wird. Alle Jahr aber muß richtige Rechnung abgelegt, vndt den vnterweillen ehe es Sich die proviandt verwalters versehen, hingeschickt vndt zugesehen werden, ob auch alles verhanden ist: Ihr musset auch nicht verstatten, das die Gouverneurs oder Commendanten, Ihres gefallens ohne Eweren vorbewust darauß etwas entlehnen. [ . . . ]

In der Chur Brandenburg sein getreue vnterthanen welche willig vndt gerne Euch vnter Die Armen greiffen werden, Ihr künnet Euch auch auff Ihre treue gewiß verlassen. Was nun Das Hertzogtumb Preussen angehen thutt, So ist solches ein so furnehmes Hertzogtumb das deren keines im Romischen Reich von macht vndt stercke ist, vndt Dahero gleich als ein kostbahres kleinodt zu schetzen vndt in gutter acht zu nehmen stehet, vndt ist furnehmlich Darhin zu sehen, Damitt der anitzo zerfallene Cammer Staadt wider zurecht gebracht werden moge, werender meiner Regirung ist es wegen der continuirlichen kriege, vndt gantz verderblichen zeitten, eine wahre unmugligkeitt gewessen, Den anfang hab Ich gleichwoll gemacht, werde auch wan mir Gott Das leben fristen wirdt, ferner fortfahren, vndt solches kan damitt geschehen, das die verpfendete stucke wider gelosset vndt beybracht werden mogen, vndt dan das keine Bauren oder wuste huffen weck geschenckt, dieweill Ewer reichtumb in Preussen in beibehaltung Der viellen huffen vornehmlich bestehet, Derohalben wollet Ihr solche nicht vergeben, den wan man Die Hennen oder hunner vergibet, So werden Sie schwerlich Eier legen. Zur Cammer Direction brauchet wenig leutte, Den das Spruchwortt gewiß ist, Jemehr Diener Jemehr diebe, Ich geschweige auch Des grossen vnterhalts, So darauff gehet, vndt das dadurch die Cammer sehr beschwerdt wirdt:

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