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Politisches Testament Friedrich Wilhelms („des Großen Kurfürsten”) (19. Mai 1667)

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Ewere von Gott vntergebene vnterthanen musset Ihr ohne ansehung der Religion als ein rechter landes Vatter lieben. Ihren nutzen und bestes, in billigen dingen alzeitt gerne zu beforderen suchen, die commercia vberall in aufnehmen bringen, vndt auff mehrer peuplirung insonderheitt der Chur Brandenburg gedencken, die von Prelatten, herrn vndt Adell lasset ofters fur Euch kommen vndt redet mitt Ihnen, erzeigt Euch auch gegen einen ieden gnedig vndt belebt, wie dan solches einen grossen herrn wollanstehet, auch Ihme zu sonderbahren ruhm bey menniglich gereichen thut, es wirdt auch dadurch, die liebe vndt affection der vnterthanen, iemehr vndt mehr gegen Euch erwecken, Jedoch muß in allem eine solche moderation gebraucht werden, damitt Ihr Eweren Standt nicht verkleinert vndt den Respeckt behaltet, gegen Eweres gleichen aber, habt Ihr was die precidents vndt Rang betrift, das aller geringste nicht nachzugeben, vndt von dem was Euch zukummen thut, nichts zu vergeben, Sonderen vber die Churfurstliche praeeminents feste zu halten, den durch gar zu grosse hofligkeitt vndt belebtigkeitt kan ofters auch einer Sein habendes Recht verliehren, wie dan solcher exempell gnugsamb verhanden sein.

Die liebe Justicie lasset Euch in allen Eweren Landen hochlichen befollen sein, vndt sehet dahin, Damitt so woll den Armen als Reichen ohne ansehung der persohn, recht verschaffet werde, vndt das die processen beschleuniget, vndt nicht aufgehalten werden mogen, den das befestiget die Stülle der Regentten. Vndt weill Ihr wegen Ewerer anderen Regirungsgeschefte, die Justits Sachen selten horen konnet, so gebet fleissig acht auf die Rähte, so dazu bestellet sein, vndt wan Ihr erfahret, das Sie Sich corrumpiren lassen, vndt mitt der Justits nicht recht umbgangen seindt, So straffet dieselbige dergestaldt, das Sich alle andere dauor zu spiegelen haben, wurde aber einer auß boßheitt vber die Rähtte klagen, so ist derselbe auch billig zustraffen, damitt der Justits Ihr gebuhrender respect verbleibe, vor allen dingen huttet Euch, das Ihr in Justits Sachen keinen bescheidt ertheilet, es sey dan des kegentheill zuforderst mitt seiner verantworttung vernommen.

Was nun fur Rähtte vndt Diener Ihr ins kunftige zu gebrauchen habt vndt wie Selbige qualificirt sein sollen, weil eines herrn Reputation daran henget, was Er vor Rhate erwellet, So habt Ihr Euch in solcher wahll woll vorzusehen, vndt nicht zu vbereillen, vndt weiß Ich Euch deren keine besser zu benennen vndt fur zu schlagen, Als solche, welche der Jetro dem Mosse beschreibt, nemlich das es solche leutte sein sollen, so solche qualitet haben, das Sie zuforders Gott furchten, vndt dem geitze von hertzen feindt, vber dehm verschwigen, eines erbahren lebens, aufrichtig gemuhtes, etwa Staadts kundig vndt Der Reformirten Religion sein, Nach solchen sehet Euch in vndt ausser Landes mitt hochstem fleisse vmb. Wan Ihr solche darzu erwehlet vndt annehmen werdet, So wirdt es Euch woll gehen, Gottes Segen in der Regirung verspuhren, auch wirdt Euch die last alßdan nicht so schwer zu tragen ankommen. Ihr musset aber auch dieselbige also vnterhalten vndt recompensiren, das Sie Euch zu Ehren leben konnen, vndt nicht vrsache haben mogen, auff andere Mittell zu gedencken, vndt Sich corrumpiren lassen, damitt Sie also blohs vndt allein von Euch dependiren, vndt sonst auff niemandts in der weldt Ihr absehen haben, Nur huttet Euch, das Ihr einen diener alleine nicht zu groß machet, vndt Ihme alle autoritet alleine lasset, Sonderen allen so Euch redlich dienen gleiches vertrauen zutraget, vndt gleich gebrauchet, vndt keine favoritten ahn Euerem hoffe haltet, den solche leutte entziehen den herrn Ihre Ehre, die Ihnen alleine gebuhret, bringen Ihn in verachtung, steigen entlich auch dem herrn selbsten vber das haubt, Ich hoffe nicht das Ihr deren leutte vmb Euch dulden oder leiden werdet, den es Euch nur verachtung, kleinerung, schaden vndt grosses nachteill verursachen wirdt. Da aber vber alles verhoffen Ihr ohne dergleichen leutte nicht leben oder sein konttet, So haltet derselben lieber vielle, vndt lasset Ihnen keine grosse autoritet, [ . . . ] Verstattet Eueren Dieneren auch nicht das Sie factiones, vndt Ihnen einigen anhang machen, Alle Ewere Rathe vndt bedientte haltet dahin, Das Sie alleine von Euch dependiren vndt von keinen anderen, So werdet Ihr woll vndt glucklich in Euerer Regirung fahren. [ . . . ]

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