Dieses ist, was ich jederman zu erkennen zu geben finde, damit das so wichtige werk der staatsverwaltung zu seinem wesentlichen endzwek von jedem dazu gebraucht werdenden geleitet werde.
Quelle: Die Österreichische Zentralverwaltung. Abt. 2: Von der Vereinigung der Österreichischen und Böhmischen Hofkanzlei bis zur Einrichtung der Ministerialverfassung (1749–1848). Bd. 4: Die Zeit Josephs II. und Leopolds II. (1780–1792). Aktenstücke. Bearbeitet von Friedrich Walter. Wien: Holzhausen, 1950, S. 123-32.
Abgedruckt in Helmut Neuhaus, Hg. Zeitalter des Absolutismus 1648-1789. Deutsche Geschichte in Quellen und Darstellung. Herausgegeben von Rainer A. Müller, Band 5. Stuttgart: P. Reclam, 1997. S. 438-52.