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Analyse des amerikanischen Außenministeriums zur sowjetischen Berlin-Note (7. Januar 1959)

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Nach ihrem Beitritt zum Nordatlantikpakt und zum Brüsseler Vertrag erklärte die Bundesrepublik auf der Londoner Konferenz, daß sie sich «aller Maßnahmen enthalten» würde, «die mit dem streng defensiven Charakter dieser beiden Verträge unvereinbar sind», und daß sie niemals «mit gewaltsamen Mitteln [ . . . ] die Wiedervereinigung Deutschlands
[ . . . ] oder [ . . . ] die Änderung (ihrer) gegenwärtigen Grenzen herbeiführen wird [ . . . ]»

In den Noten vom 10. September 1954 versicherten die USA, Großbritannien und Frankreich der Sowjetunion, daß «die Assoziierung der Bundesrepublik Deutschland [ . . . ] mit einem Verteidigungssystem – lange nach der Wiederaufrüstung Ostdeutschlands und weit davon entfernt, eine Bedrohung der europäischen Sicherheit darzustellen – dazu bestimmt ist, andere Nationen davon abzuhalten, nach Belieben von Drohungen oder Gewalt Gebrauch zu machen. Dies ist die beste Sicherheitsgarantie für alle Nachbarn Deutschlands, für Deutschland selbst und für die Gesamtheit Europas.»

Präsident Eisenhower stellte auf der Genfer Konferenz von 1955 denselben Punkt nochmals völlig klar, indem er betonte: «In keinem Fall bilden irgendwelche Teile der Deutschland zugestandenen Streitkräfte komplette oder in sich abgerundete Einheiten. Sie sind sämtlich mit den Streitkräften der anderen westlichen Nationen verflochten, wodurch es ihnen unmöglich gemacht wird, auf eigene Faust wirksame militärische Operationen zu führen.»

Neben den Beschränkungen, die der Bundesrepublik durch Einbeziehung in die stark verzahnte Befehlsstruktur der NATO hinsichtlich ihrer Befähigung zu selbständigen militärischen Aktionen auferlegt wurden, existieren die freiwilligen Verpflichtungen des Bundeskanzlers (Protokoll Nr. III des revidierten Brüsseler Vertrages), auf dem Gebiet der Bundesrepublik keine Waffen für die atomare, biologische oder chemische Kriegführung herzustellen. Der Bundeskanzler verzichtete ferner auf die Produktion von weittragenden Geschossen und Fernlenkgeschossen, von Kriegsschiffen – mit Ausnahme kleiner Fahrzeuge für Verteidigungszwecke – und von strategischen Bombern.



Quelle: Analyse der amerikanischen Außenministeriums zur sowjetischen Berlin-Note (7. Januar 1959); abgedruckt in Dokumente zur Deutschlandpolitik, IV. Reihe/Band 1, 10. November 1958 bis 9. Mai 1959. Bearbeitet von Ernst Deuerlein und Hannelore Nathan. Herausgegeben vom Bundesministerium für Innerdeutsche Beziehungen. Alfred Metzner Verlag: Frankfurt am Main und Berlin, 1971, S. 489-515.

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