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Analyse des amerikanischen Außenministeriums zur sowjetischen Berlin-Note (7. Januar 1959)

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Mit dem Vertrag vom 16. April 1922 sicherte sich die Sowjetunion die de-jure-Anerkennung durch Deutschland in Verbindung mit dem wechselseitigen Verzicht auf finanzielle Ansprüche und mit der Zubilligung der Meistbegünstigung. Die diplomatischen Beziehungen zur Weimarer Republik stellte sie am 23. Juli 1923 her.

Von diesem Zeitpunkt an bis zum Abbruch der diplomatischen Beziehungen am 22. Juni 1941 unterhielt die Sowjetunion nicht nur normale diplomatische und Wirtschaftsbeziehungen zu Deutschland, sondern assistierte auch beim Aufbau einer neuen deutschen Kriegsmaschinerie.

Wie aus den amtlichen Akten der Weimarer Republik hervorgeht, bot die Sowjetunion in der Zeit von 1922 bis 1934 Deutschland durch die Ausbildung deutscher Flugzeug- und Panzerbesatzungen in Sonderlehrgängen auf sowjetischem Boden sowie durch die Belieferung Deutschlands mit Munition, Flugzeugmotoren und Giftgas die Möglichkeit, die Abrüstungsbestimmungen des Versailler Vertrags insgeheim zu verletzen.

Am 24. April 1926 unterzeichnete die Sowjetunion einen Neutralitätsvertrag mit Deutschland, der jeden Partner für den Fall, daß der andere angegriffen würde, zur Neutralität verpflichtete. Beide Staaten gaben einander die Zusicherung, daß sie bei einem Angriff gegen den anderen Partner weder einer gegen diesen gerichteten Koalition beitreten, noch sich an wirtschaftlichen Sanktionen beteiligen würden, falls solche vom Völkerbund verhängt werden sollten. Dieser Neutralitätsvertrag wurde am 24. Juni 1931 verlängert, und seine Verlängerung wurde nach der Machtergreifung Hitlers am 5. Mai 1933 ratifiziert.

Obwohl die UdSSR ihre Haltung nach der Unterdrückung der Kommunistischen Partei Deutschlands durch Hitler modifizierte, tat dies der auf breiter Basis durchgeführten deutsch-sowjetischen Zusammenarbeit auf wirtschaftlichem Gebiet keinen Abbruch. Diese Abkühlung ging Hand in Hand mit einer vorübergehenden Verbesserung der Beziehungen zwischen der UdSSR und den demokratischen Ländern. Die UdSSR wurde 1934 in den Völkerbund aufgenommen und schloß 1935 mit Frankreich einen Beistandspakt.

Angesichts der ernüchternden Ergebnisse der Münchner Konferenz von 1938 waren die französische und die britische Regierung in der Folgezeit bestrebt, dem deutschen Drang nach Osten einen Riegel vorzuschieben. Sie garantierten Anfang 1939 die Unantastbarkeit Polens und Rumäniens. Im April 1939 ergriffen Großbritannien und Frankreich die Initiative zu Verhandlungen mit der UdSSR, die bis in den Sommer hinein fortdauerten.

Diese Verhandlungen der Westmächte mit der UdSSR wurden abgewürgt durch die Unterzeichnung der Molotov-Ribbentrop-Abkommen vom 23. August 1939, die den sowjetisch-deutschen Neutralitätsvertrag von 1926 durch einen Nichtangriffspakt mit zehnjähriger Laufzeit ersetzten. Die neuen Abkommen enthielten die erforderlichen Garantien für eine koordinierte deutsch-sowjetische Aggression in Osteuropa. Die unmittelbaren Leidtragenden waren Finnland, Polen, Rumänien und die Baltenstaaten.

Der deutsche Überfall auf Polen erfolgte acht Tage nach der Unterzeichnung des Nazi-Sowjetpakts. Großbritannien und Frankreich erklärten Deutschland am 3. September 1939 in Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber Polen den Krieg. Die UdSSR besetzte indessen am 17. September 1939 große polnische Landesteile.

Am 16. September 1939 hatte die Sowjetunion in einer Note an die polnische Regierung erklärt:

Der polnisch-deutsche Krieg hat den inneren Bankrott des polnischen Staates enthüllt. Die polnische Regierung ist zusammengebrochen und zeigt kein Lebenszeichen mehr. Das bedeutet, daß der polnische Staat und seine Regierung praktisch aufgehört haben zu bestehen.
Die zwischen der UdSSR und Polen geschlossenen Verträge haben daher ebenfalls aufgehört zu bestehen. Seinem Schicksal überlassen und führerlos, ist Polen zum Nährboden für Zufälligkeiten und Überraschungen geworden, die eine Gefährdung der UdSSR hervorrufen könnten.

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