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Memorandum des US-Außenministeriums (20. Dezember 1958)

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Man sollte sich daran erinnern, daß die einzigen Änderungen des Protokolls nach dem 6. Februar 1944 [im englischen Original: am 6. Februar 1945], als dieses in Kraft trat, die Ergänzungen über die französischen Besatzungsrechte waren. Die französische Besatzungszone und der französische Sektor von Berlin wurden aus den amerikanischen und britischen Zonen und Sektoren herausgelöst, so daß die Ergänzungen, was die grundlegende Aufteilung der Gewalten in Deutschland zwischen der UdSSR und den westlichen Mächten anbetrifft, keine Änderungen brachten.

Das Verhältnis zwischen den Besatzungsmächten in Deutschland wurde durch die Arbeit der Europäischen Beratungskommission in Zusammenhang mit dem Abkommen über einen Kontrollapparat in Deutschland weiter geklärt. Am 14. November 1944 wurde innerhalb der Kommission ein Abkommen über die Organisation des alliierten Kontrollapparates in Deutschland während der Zeit erreicht, in der Deutschland die grundlegenden Bestimmungen der bedingungslosen Kapitulation ausführen würde. Am 1. Mai 1945 wurde ein Abkommen über die Einbeziehung der provisorischen Regierung der Französischen Republik in das Kontrollabkommen erreicht.

Dieses Abkommen sieht vor, daß die oberste Gewalt in Deutschland auf Anweisung ihrer jeweiligen Regierungen von den Oberbefehlshabern der bewaffneten Streitkräfte der Vereinigten Staaten von Amerika, des Vereinigten Königreichs und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken – jeder in seiner eigenen Besatzungszone und ferner gemeinsam in den Deutschland als Ganzes berührenden Fragen – in ihrer Eigenschaft als Mitglieder des unter dem vorliegenden Abkommen eingesetzten obersten Kontrollorgans ausgeübt wird.

Es besagt ferner in bezug auf Berlin:

„Artikel 7 a. Es wird eine Interalliierte Regierungsbehörde (Kommandatura) geschaffen, die aus den drei [im englischen Original: vier] Kommandanten besteht – einer von jeder Macht – die von ihrem jeweiligen Oberbefehlshaber ernannt werden und die gemeinsam die Verwaltung im Gebiet von Groß-Berlin leiten. Jeder der Kommandanten wird abwechselnd als Leiter der Interalliierten Regierungsbehörde den Posten des Oberkommandanten übernehmen.“

Dieses Abkommen enthielt im Gegensatz zu dem Protokoll über die Besatzungszonen eine Bestimmung über seine Dauer:

„Artikel 10. Die oben umrissenen alliierten Organe für die Kontrolle und Verwaltung Deutschlands werden während der unmittelbar auf die Kapitulation folgenden Anfangsperiode der Besetzung Deutschlands arbeiten – das ist die Zeit, in der Deutschland die grundlegenden Bestimmungen der bedingungslosen Kapitulation ausführt.“

Am 7. und 8. Mai 1945 wurden die Urkunden über die militärische Kapitulation unterzeichnet, in denen das deutsche Oberkommando gegenüber dem Obersten Befehlshaber der alliierten Expeditionsstreitkräfte und gleichzeitig damit gegenüber dem Oberkommando der Roten Armee die bedingungslose Kapitulation aller unter deutscher Kontrolle stehenden Streitkräfte erklärt.

Zum Zeitpunkt der Kapitulation der deutschen Streitkräfte hielten die britischen und die amerikanischen Streitkräfte mit Waffengewalt das gesamte deutsche Gebiet westlich einer Linie von Wismar über Magdeburg, Torgau bis nach Dresden. Dieses Gebiet schloß praktisch das ganze deutsche Territorium ein, das unter dem Protokoll über die Besatzungszonen den Westmächten zugesprochen worden war, sowie einen sehr wesentlichen Teil des Gebietes, das der Sowjetunion zugeteilt war. Weiter ist von Interesse, daß die Westmächte in den Wochen vor der deutschen Kapitulation deutsche Angebote abgelehnt haben, sich zu ergeben oder deutsche Streitkräfte von der Westfront abzuziehen, um im Osten gegen die sowjetischen Streitkräfte auszuhalten und damit den westlichen Alliierten die Besetzung ganz Deutschlands zu ermöglichen. Die Westmächte lehnten diese Vorschläge getreu ihren Abkommen mit der Sowjetunion und unter Berücksichtigung des gemeinsamen Sieges über das Naziregime und der gemeinsamen Übernahme der höchsten Gewalt in Deutschland ab.

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