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Godesberger Programm der SPD (November 1959)

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Die gesamte Arbeits- und Sozialgesetzgebung ist einheitlich und übersichtlich in einem Arbeitsgesetzbuch und einem Sozialgesetzbuch zu ordnen.

Jeder hat ein Recht auf eine menschenwürdige Wohnung. Sie ist die Heimstätte der Familie. Sie muß deshalb auch weiterhin sozialen Schutz genießen und darf nicht nur privatem Gewinnstreben überlassen werden.

Die Wohnungs-, Bau- und Bodenpolitik muß den Mangel an Wohnraum beschleunigt beheben. Der soziale Wohnungsbau ist zu fördern. Der Mietzins ist nach sozialen Gesichtspunkten zu beeinflussen. Die Bodenspekulation ist zu unterbinden, ungerechtfertigte Gewinne aus Bodenverkäufen sind abzuschöpfen.

Frau – Familie – Jugend

Die Gleichberechtigung der Frau muß rechtlich, sozial und wirtschaftlich verwirklicht werden. Der Frau müssen die gleichen Möglichkeiten für Erziehung und Ausbildung, für Berufswahl, Berufsausübung und Entlohnung geboten werden wie dem Mann. Gleichberechtigung soll die Beachtung der psychologischen und biologischen Eigenarten der Frau nicht aufheben. Hausfrauenarbeit muß als Berufsarbeit anerkannt werden. Hausfrauen und Mütter bedürfen besonderer Hilfe, Mütter von vorschulpflichtigen und schulpflichtigen Kindern dürfen nicht genötigt sein, aus wirtschaftlichen Gründen einem Erwerb nachzugehen.

Staat und Gesellschaft haben die Familie zu schützen, zu fördern und zu stärken. In der materiellen Sicherung der Familie liegt die Anerkennung ihrer ideellen Werte. Ein Familien-Lastenausgleich im Steuersystem, Mutterschaftshilfe und Kindergeld sollen die Familie wirksam schützen.

Die Jugend muß befähigt werden, ihr Leben selbst zu meistern und in die künftige Verantwortung gegenüber der Gemeinschaft hineinzuwachsen. Staat und Gesellschaft haben deshalb die Aufgabe, die Erziehungskraft der Familie zu stärken, sie in den Bereichen, die sie nicht ausfüllen kann, zu ergänzen und notfalls zu ersetzen. Die Entfaltung der beruflichen Fähigkeiten des jungen Menschen erfordert ein System allgemeiner Erziehungs- und Ausbildungsbeihilfen.

Der Jugendarbeitsschutz muß der Entwicklung der gesellschaftlichen Verhältnisse und den pädagogischen Erfahrungen angepaßt werden. Wenn man die Jugend frühzeitig und vertrauensvoll zur Mitwirkung und Mitverantwortung heranzieht, werden der Demokratie einsichtsvolle und willensstarke Staatsbürger heranwachsen. Die Erfüllung des Anspruches auf Erziehung und auf Hilfe zur Persönlichkeitsentwicklung muß durch ein fortschrittliches Jugendrecht garantiert werden. Auf allen Lebensgebieten, die die Erziehung, die Förderung und den Schutz der Jugend betreffen, muß sichergestellt sein, daß das Wohl der Jugend allen anderen Überlegungen vorangeht.

Das kulturelle Leben

Die schöpferischen Kräfte des Menschen müssen sich in einem reich gegliederten und vielfältigen kulturellen Leben frei entfalten können. Die Kulturpolitik des Staates soll alle kulturwilligen Kräfte ermutigen und fördern. Der Staat muß alle Bürger vor den Macht- und Interessengruppen schützen, die das geistige und kulturelle Leben eigenen Zwecken dienstbar machen wollen.

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