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Sowjetisch-deutsches Kommuniqué (23. August 1953)

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Im Verlauf der Verhandlungen sind die Parteien übereingekommen über die Durchführung verschiedener politischer und wirtschaftlicher Maßnahmen, die Hilfe sein sollen zur weiteren Entwicklung der Volkswirtschaft der Deutschen Demokratischen Republik und zur Hebung des materiellen Wohlstandes der Bevölkerung der DDR. Hierbei wurde berücksichtigt, daß die Deutsche Demokratische Republik in den vergangenen Jahren ihren Verpflichtungen gegenüber der Sowjetunion gewissenhaft nachkam und daß die Deutsche Demokratische Republik dank den Bemühungen der deutschen demokratischen Kräfte ein wichtiger Faktor des Kampfes für den Frieden in Europa ist.

Auf Beschluß der Sowjetregierung sollen der Deutschen Demokratischen Republik ab 1. Januar 1954 die Reparationsleistungen erlassen werden; die in Deutschland befindlichen sowjetischen Betriebe unentgeltlich in den Besitz der DDR übergeben werden; die mit dem Aufenthalt sowjetischer Truppen auf dem Territorium der DDR verbundenen Ausgaben der DDR bis auf eine Summe reduziert werden, die nicht mehr als 5 Prozent der Einnahmen im Staatshaushalt der Deutschen Demokratischen Republik betragen darf; der DDR die Zahlung der seit 1945 durch die Besatzungskosten entstandenen Schulden in ausländischer Währung erlassen werden; Deutschland die Zahlung der Nachkriegsstaatsschulden an die Sowjetunion erlassen werden.

Über die demnach erzielte Vereinbarung haben die Parteien ein Protokoll unterzeichnet, dessen Text nachstehend veröffentlicht wird.

Im Verlauf der Verhandlungen wurde auch eine Vereinbarung getroffen über einige andere Fragen der Festigung und Entwicklung der wirtschaftlichen, kulturellen und wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit der Sowjetunion und der Deutschen Demokratischen Republik.

Unter anderem wurde eine Vereinbarung getroffen über Warenlieferungen im Jahre 1953 aus der Sowjetunion in die Deutsche Demokratische Republik, zusätzlich zum geltenden Handelsabkommen, im Werte von etwa 590 Millionen Rubel, einschließlich Lebensmittel, Steinkohle, Eisenmetall-Walzgut, Kupfer, Blei, Aluminium, Baumwolle und andere Waren.

Die Sowjetregierung gewährt der Deutschen Demokratischen Republik Kredit in Höhe von 485 Millionen Rubel, darunter in Höhe von 135 Millionen Rubel in freier Währung. Der Kredit wird zu einem Jahreszinsfuß von 2 Prozent gewährt und ist im Laufe von zwei Jahren, von 1955 an, zu tilgen.

In Anbetracht des Antrags der Regierungsdelegation der Deutschen Demokratischen Republik wurde folgende Vereinbarung getroffen:

Im festgesetzten Wege werden Maßnahmen ergriffen werden, um den deutschen Kriegsgefangenen, die wegen ihrer während des Krieges begangenen Verbrechen verurteilt wurden, die weitere Abbüßung der Strafe zu erlassen, mit Ausnahme derjenigen, die besonders schwere Verbrechen gegen den Frieden und die Menschlichkeit begangen haben und zur Abbüßung der Strafe verbleiben.

Bemüht um die Festigung und weitere Entwicklung der freundschaftlichen Beziehungen zwischen der Sowjetunion und der Deutschen Demokratischen Republik, die das Bollwerk des Kampfes des deutschen Volkes für ein einheitliches friedliebendes demokratisches Deutschland ist, sind die Parteien übereingekommen, die diplomatische Mission der UdSSR in Berlin und die diplomatische Mission der DDR in Moskau in Botschaften umzuwandeln und Botschafter auszutauschen.



Quelle: Über die Ergebnisse der Verhandlungen zwischen der Regierung der UdSSR und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik. Sowjet-deutsches Kommuniqué (August 23, 1953); abgedruckt in Dokumente zur Deutschlandpolitik der Sowjetunion, Bd. 1, herausgegeben vom Deutschen Institut für Zeitgeschichte, Berlin. Berlin: Rütten & Loening, 1957, S. 345-48.

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