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Amerikanisches Protokoll* der Sitzung der westlichen Militärgouverneure und der deutschen Ministerpräsidenten zur deutschen Antwort auf die Londoner Dokumente (26. Juli 1948)

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Zur Frage der Grenzänderungen unterstrich Herr Brauer noch einmal, dass die Ministerpräsidenten ebenfalls bestrebt seien, diese schnell zu klären, damit es keine Verzögerung in der Anwendung des Dokuments II gebe.

Als letzten Punkt nahmen die Ministerpräsidenten mit Genugtuung die Entscheidung der Militärgouverneure zur Kenntnis, hinsichtlich des Besatzungsstatuts die deutschen Vorschläge zu berücksichtigen.

Abschließend betonte Herr Brauer noch einmal, dass die Ministerpräsidenten ebenso wie die Militärgouverneure wünschten, die gegenwärtige Diskussion so schnell wie möglich zu einem zufriedenstellenden Abschluss zu bringen, um den Zustand der Unsicherheit zu beenden.

General Koenig dankte den Ministerpräsidenten für ihre Ausführungen und auf seinen Vorschlag hin wurde die Sitzung für 45 Minuten unterbrochen, damit die Militärgouverneure Zeit hätten, sich zu beraten.

Die Sitzung wurde um 15.45 Uhr unterbrochen.

Die Sitzung wurde um 16.30 fortgesetzt.

General Koenig dankte den Ministerpräsidenten erneut in eigenem Namen und in dem seiner Kollegen für die von ihnen vertretenen Ansichten. Er wies darauf hin, dass da diese Vorschläge in gewissen Punkten von den Londoner Beschlüssen abwichen, die Militärgouverneure verpflichtet seien, sich an ihre jeweiligen Regierungen zu wenden, damit diese prüfen könnten, ob sie in der Lage seien, die Vorschläge zu berücksichtigen.

Als Antwort an Ministerpräsident Stock auf dessen Frage nach dem Zeitpunkt der nächsten Sitzung sagte General Koenig, eine weitere Sitzung werde einberufen, sobald die drei Alliierten Regierungen ihren Standpunkt bekannt gegeben hätten.

Ministerpräsident Stock wünschte daraufhin zu erfahren, welches die Punkte seien, in denen die Ministerpräsidenten von den Londoner Beschlüssen in dem Maß abwichen, dass es eine Vertagung zur Beratung mit der Regierung notwendig mache.

General Koenig gab an, dass die Punkte, in denen er und seine Kollegen verpflichtet seien, ihre jeweiligen Regierungen zu Rate zu ziehen die folgenden seien:

1. Die Frage des Referendums.
2. Die Frage des Namens des ‚Grundgesetzes‘.
3. Die Frage der Koordination in der Zeitspanne der Grenzänderungen der Länder und des Zusammentretens der Verfassunggebenden Versammlung.

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