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Revidierter Plan für das Industrieniveau in den anglo-amerikanischen Zonen (29. August 1947)

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2. Für die Kunststoffindustrie wird eine etwas höhere Produktion als vor dem Krieg erhalten. Ungefähr ein Viertel der bestehenden Produktionskapazität dieser Industrie wird für Reparationen verfügbar gemacht werden.
3. Es werden Produktionsmittel für die Herstellung von 34,000 Tonnen Farbstoff erhalten, was etwas unter dem Vorkriegsstandard liegt. Eine Fabrik dieser Industrie mit einer Produktionsleistung von 2,500 Tonnen Schwefelfarbstoff wird für Reparationen zur Verfügung gestellt.
4. Eine pharmazeutische Fabrik für die Herstellung von Atebrin wird für Reparationen verfügbar gemacht. Dies wird die Bizone mit einer Kapazität von 87% der Vorkriegsproduktion belassen.
5. In den verschiedenen chemischen Konzernen wird eine größere Kapazität als vor dem Krieg erhalten. Etwa 15% der Kapazität wird für Reparationen verfügbar sein.
6. In der basischen, organischen und anorganischen Chemieindustrie wird eine ausreichende Produktionskapazität erhalten werden, um einen Ertrag etwa des Vorkriegsstands zu ermöglichen. Nicht mehr als 17% der gegenwärtigen Kapazität werden als Reparationen entfernt.

G. Beton. Sämtliche Betonkapazität in der Bizone wird benötigt und erhalten.

H. Elektrizität. Mit Ausnahme von bestimmten Kraftwerken, die an Fabriken angeschlossen sind, welche unter diesem Plan für Reparationen bestimmt sind, und Kraftwerken, die bereits für Reparationen zugeteilt sind, werden keine weiteren Demontagen vorgenommen. Um den für die bizonale Wirtschaft erforderlichen Produktionslevel zu erhalten, werden die in der Bizone vorhandenen Kraftwerke grundlegend repariert und ersetzt werden müssen, um den Bedarf an Elektrizität zu decken.

I. Buntmetall. Der bizonale Bedarf an Kupfer beträgt 93% der geschätzten Raffinationskapazität. Eine Erzeugungskapazität von 215,000 Tonnen Kupfer wird in der Bizone im Vergleich zu 140,000 Tonnen für Gesamtdeutschland unter dem alten Plan erhalten. Dies wird ein Schmelzwerk und eine nennenswerte Zahl an Produktionsstätten für Reparationen verfügbar machen, einschließlich besonderer Ausrüstungsgegenstände, die Überschussmaterial einzelner Fabriken sind.


IV. VERBOTENE INDUSTRIEN

Die Herstellung von Aluminium, Beryllium, Vanadium und Magnesium ist unter dem bisherigen Industrieplan verboten. In diesen Industrien werden in Erwartung weiterer Prüfung keine Fabriken für Reparationszwecke verfügbar gemacht. An den unter dem früheren Plan getroffenen Regelungen hinsichtlich Kugellagern, synthetischem Ammoniak, synthetischem Gummi sowie synthetischem Benzin und Öl wird keine Änderung vorgeschlagen.




Quelle: Revised Plan for Level of Industry in the Anglo-American Zones (August 29, 1947), in United States Department of State, Germany 1947-1949: The Story in Documents. Washington, DC: U.S. Government Printing Office, 1950, S. 358; abgedruckt in Beata Ruhm von Oppen, Hg., Documents on Germany under Occupation, 1945-1954. London und New York: Oxford University Press, 1955, S. 239-45.

Übersetzung: Insa Kummer

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