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Die Westalliierten über das anzustrebende Industrieniveau in ihren Besatzungszonen (28. August 1947)

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6. Die amerikanische und britische Delegation setzten auseinander, daß diese Kapazität mit aller Sorgfalt und nach normalen Methoden festgelegt worden sei und daß die Bestimmung dieser Kapazität die Aufstellung eines Programms für die Demontierung von Fabriken und Fabriksausrüstungen auf Konto der Reparationen möglich mache.

7. Die drei Delegationen kamen überein, daß die von den amerikanischen und britischen Oberkommandierenden zu ergreifenden Maßnahmen die Beschlüsse des Außenministerrates in bezug auf das Industrieniveau Deutschlands (1070 H) in seiner Gesamtheit genommen oder in bezug auf die Einschränkungen, die durch die Friedensregelung gewissen Industrien auferlegt werden können, nicht präjudizieren.

8. Die französische Delegation betonte die Wichtigkeit, die ihre Regierung den Versicherungen beimesse, daß der im Absatz 2 des vorliegenden Berichtes erwähnte progressive Wiederaufbau Deutschlands in einem konkreten Abkommen über die Verteilung der Kohle und des Kokses des Ruhrgebietes ihren Ausdruck finde. Die französische Delegation verlangte eine Anpassung der bestehenden Abkommen, um sich einen größeren Anteil an den gegenwärtig für den Export bestimmten Koksmengen zu sichern. Die amerikanische und britische Delegation haben sich damit einverstanden erklärt, die französischen Vorschläge ohne Verzug in Berlin zu diskutieren unter der Bedingung, daß die für den Verbrauch in den vereinigten Zonen zur Verfügung stehenden Kohlenmengen, so wie sie aus der gegenwärtigen gleitenden Skala (1124 D) hervorgehen, nicht vermindert werden.

9. Die amerikanische und britische Delegation haben dargelegt, warum sie die Veröffentlichung des Planes über das Industrieniveau in den vereinigten Zonen nicht bis zur Beendigung der oben erwähnten Besprechungen verschieben können. Sie haben der französischen Delegation mitgeteilt, daß dieser Plan am 29. August in Berlin veröffentlicht werde (siehe folgende Meldung).

10. Die französische Delegation nahm diese Erklärung zur Kenntnis und legte die Gründe dar, weshalb sie ihrerseits bis zu einem befriedigenden Abschluß der ins Auge gefaßten Besprechungen ihre Einwände nicht zurückziehen könne.



Quelle: „GROSSBRITANNIEN. VEREINIGTE STAATEN. FRANKREICH. SOWJETUNION. Außenpolitik. DEUTSCHLAND. Bizone. Französische Zone. Wirtschaft. Reparationen. KOHLE“, in Keesing’s Archiv der Gegenwart vom 29. August 1947, S. 1179-80.

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