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Das Reparationsabkommen und die Friedenswirtschaft in Deutschland: Mitteilung des US-Außenministeriums (Pressemitteilung vom 12. Dezember 1945)

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Erklärung nicht die Absicht, eine Verminderung des deutschen Lebensstandards zu erzwingen, außer dort, wo eine solche Verminderung nötig ist, um Deutschland zu ermöglichen, seine Reparationszahlungen begleichen zu können. Tatsächlich bestimmt die Berliner Erklärung lediglich, dass die Verpflichtung Deutschlands zu Reparationen für die Kriegsschäden, die seine Aggression anderen Ländern zugefügt hat, nicht vermindert werden sollte, um es Deutschland zu ermöglichen, einen Lebensstandard oberhalb des europäischen Durchschnitts zu halten. Das Außenministerium interpretiert außerdem das Lebensstandard-Kriterium dahingehend, dass es sich auf das Jahr unmittelbar nach der zweijährigen Phase der Reparationsdemontagen bezieht. Um diese Forderung zu erfüllen, sollte die deutsche Industriekapazität nach den Demontagen physisch in der Lage sein, einen Lebensstandard hervorzubringen, der dem des europäischen Durchschnitts z.B. des Jahres 1948 entspricht. Angesichts der schwierigen Probleme der Verwaltung und wirtschaftlichen Organisation, mit denen die deutsche Friedenswirtschaft auch im Jahr 1948 noch konfrontiert sein wird, mag es bezweifelt werden, dass in Deutschland verbleibende Industrieausrüstung zu diesem Zeitpunkt tatsächlich mit voller Leistung produzieren wird, sodass der in Deutschland verwirklichte Lebensstandard wahrscheinlich für einige Zeit hinter dem des europäischen Durchschnitts zurückbleiben wird.

6. Es kann angenommen werden, dass der europäische Lebensstandard 1948 etwa dem durchschnittlichen Lebensstandard der Phase von 1930-38 entsprechen wird. Übernimmt man diese Vermutung, so kann man zu dem als Basis für die Berechnung der zu verbleibenden Industrieproduktionsmittel dienenden deutschen Lebensstandard kommen, indem man deutsche Verbrauchsdaten eines Jahres benutzt, in dem der durch den nationalen Einkommensindex ermittelte deutsche Lebensstandard am ehesten dem europäischen Durchschnitt von 1930-38 entsprach. Der deutsche Verbrauchsstandard im ausgewählten Jahr sollte Anpassungen nach unten oder oben unterliegen, um allgemeine Unterschiede zwischen dem deutschen Standard im gewählten Jahr und dem europäischen Durchschnitt auszugleichen. Aufzeichnungen über den Verbrauch in der Vergangenheit, die wie oben vorgeschlagen definiert sind, sind lediglich als genereller Anhaltspunkt gemeint. Sie würden die folgenden weiteren Anpassungen benötigen:

(a) Berücksichtigung der Bevölkerungsveränderung zwischen dem gewählten Jahr und 1948.

(b) Anpassung, die merkliche Abweichungen im deutschen Verbrauchsmuster des gewählten Jahres vom normalen Muster berücksichtigt.

(c) Freibetrag, um es dem deutschen Volk zu ermöglichen, in angemessenen Graden des Wiederaufbaus die weitreichenden Schäden an Gebäuden in Deutschland und am Verkehrssystem, wie es zur Erfüllung der Anforderungen der deutschen Friedenswirtschaft verkleinert wurde, wiedergutzumachen. Es wird vorgeschlagen, ausreichende zusätzliche Ressourcen über die zur Produktion des angepassten Ertrages des ausgewählten Jahres benötigten hinaus zu belassen, um den Gebäudenotstand in den nächsten zwanzig Jahren zu überwinden und um Instandsetzungen an Strukturen des Schienen- und Straßennetzes über fünf Jahre hinweg zu bewerkstelligen.

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