GHDI logo

Die Alliierten über die Besatzungszonen und die Verwaltung von „Groß-Berlin” (26. Juli 1945)

Seite 2 von 2    Druckfassung    zurück zur Liste vorheriges Dokument      nächstes Dokument


Um die Verbindungen zwischen der Südwest-Zone und der See zu erleichtern, wird der Oberkommandierende der Streitkräfte der Vereinigten Staaten in der Südwest-Zone
(a) diejenige Kontrolle über die Häfen von Bremen und Bremerhaven einschließlich der in deren Nähe gelegenen benötigten Hafengebiete ausüben, die nach einem künftigen Übereinkommen zwischen den Militärbehörden Großbritanniens und der Vereinigten Staaten für notwendig erachtet werden [ . . . ].

Westzone (Frankreich) [ . . . ]
Das Gebiet Deutschlands, das südlich und westlich der Linie liegt, die an dem Treffpunkt der Grenzen Belgiens und der preußischen Regierungsbezirke Trier und Aachen beginnt und ostwärts entlang der Nordgrenze des preußischen Regierungsbezirkes Trier verläuft [ . . . ] bis zu dem Punkt, an dem die Ostgrenze des Kreises Lindau auf die österreichisch-deutsche Grenze trifft wird von Streitkräften der Französischen Republik besetzt.

Gebiet Berlin [ . . . ]
Das Gebiet Berlin (unter diesem Ausdruck wird das Gebiet von Groß-Berlin im Sinne des Gesetzes vom 27. April 1920 verstanden) wird gemeinsam von den durch die entsprechenden Oberkommandierenden dazu bestimmten Streitkräfte der USA, des UK, der UdSSR und der Französischen Republik besetzt. Zu diesem Zweck wird das Gebiet von Groß-Berlin in vier Teile eingeteilt: [ . . . ]
(3) Die Besatzungsstreitkräfte in jeder der vier Zonen, in die Deutschland eingeteilt wird, unterstehen einem Oberbefehlshaber, der von der Regierung desjenigen Landes, dessen Streitkräfte die betreffende Zone besetzen, bestimmt wird.

[ . . . ]

(5) Eine lnteralliierte Regierungsbehörde (Komendatura), bestehend aus vier von ihren entsprechenden Oberbefehlshabern ernannten Kommandanten, wird zur gemeinsamen Leitung der Verwaltung des Gebietes Groß-Berlin errichtet.

[ . . . ]



Quelle: Protokoll zwischen den Regierungen der Vereinigten Staaten von Amerika, des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und die Vorläufige Regierung der Französischen Republik über die Besatzungszonen in Deutschland und die Verwaltung von „Groß-Berlin” (London, 12. September 1944), geändert durch die Abkommen vom 12. September 1944 und 26. Juli 1945; abgedruckt in Rechtsstellung Deutschlands. Völkerrechtliche Verträge und andere rechtsgestaltende Akte. Textausgabe mit Sachverzeichnis und einer Einführung, herausgegeben von Professor Dr. Dietrich Rauschning. München: Deutscher Taschenbuch Verlag, 1985, S. 6-11.

erste Seite < vorherige Seite   |   nächste Seite > letzte Seite