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Frieden und Menschenrechte (1986)

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II. Protestschreiben der Gegenfaktion: Erklärung zur Vorbereitung eines Seminars „Frieden und Menschenrechte“

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Es wurde vereinbart, weiter auf ein Seminar hinzuarbeiten, thematische Arbeitsgruppen zu bilden, eine gegenüber einem vorliegenden Entwurf inhaltlich differenziertere Eingabe an die Synode der Evangelischen Landeskirche durch eine Redaktionsgruppe verfassen zu lassen und eine dreiköpfige Sprechergruppe zu berufen. Deren einzige Funktion sollte es sein, gegenüber Kirchenleitung und gastgebendem Gemeindekirchenrat über den Stand der Arbeit zu informieren und die Auffassungen des Vorbereitungskreises zu vertreten. Die inhaltliche und organisatorische Arbeit sollte nun endlich in der Vorbereitung stärker koordiniert werden. Als neuer Seminartermin wurde März 1986 angestrebt. Außerdem wurden hier die Arbeitsgruppen nominell konstituiert und verabredet, daß der gesamte Kreis der dem Seminar Zuarbeitenden zu allen wichtigen Entscheidungen und in besonderen Situationen einberufen werden soll.

Bei einem weiteren Treffen im Dezember 1985 wurde in der Vorbereitungsgruppe die bereits genannte Eingabe an die Synode verabschiedet.

Beim nächsten Treffen am 9. Januar 1986 wurde einigen Interessierten mitgeteilt, daß ihre Anwesenheit nicht vorgesehen sei, da am 23. November 1985 eine Koordinierungsgruppe, bestehend aus den drei Sprechern und den Einberufern der Arbeitsgruppen, gebildet worden sei, der sie nicht angehörten. Da aber offenbar auch nach dem Verständnis der Koordinierungsgruppe eine solche Entscheidung basisdemokratischen Prinzipien widerspricht, wurde geduldet, daß die anwesenden Personen dablieben. Auf dieser Zusammenkunft wurde beschlossen, ein Informationsschreiben an die Friedenskreise und die am Seminar interessierten Freunde in der DDR zu erarbeiten. Dieser Text sollte ausschließlich informellen Charakter haben und Auskunft über den Stand der Seminarvorbereitung geben.

Am 3. Februar wurde über RIAS und SFB gemeldet, daß sich in Ost-Berlin Vertreter verschiedener Friedenskreise getroffen und beschlossen hätten, die Menschenrechte künftig als Schwerpunkt einer DDR-weiten Arbeit zu betrachten. Grundlage sei ein sogenanntes Dokument III einer „Initiative Frieden und Menschenrechte“. Dies war der Weg, über den die meisten an der Seminarvorbereitung Beteiligten davon erfuhren, daß ein solches „Dokument“ existierte, da den Berliner Friedenskreisen dieses Schreiben nicht zugestellt worden ist. Diese Unterlassung ist ein Verstoß gegen den am 9. Januar 1986 erteilten Auftrag. Später wurde dann der Versuch gemacht, die Verantwortung dafür auf andere abzuwälzen.

Alleinige Verfasser dieses Schreibens sind die drei Sprecher, die es vor der Verteilung lediglich fünf Personen der Koordinierungsgruppe, allerdings in bereits vervielfältigtem Zustand, zur Kenntnis gebracht haben.

Das eigenmächtige und selbstherrliche Vorgehen der Sprechergruppe beim Verfassen des sogenannten Dokuments III stellt einen groben Vertrauensbruch dar. Die nicht verabredeten Inhalte dieses Textes betreffen:

1. die politischen Einschätzungen, die eine Vorwegnahme von möglichen Arbeitsergebnissen des noch abzuhaltenden Seminars darstellen;
2. die Verkündung, eine DDR-weite Menschenrechtsarbeit anstreben zu wollen;
3. die Bezeichnung der Stellungnahme vom 16.11.85, der Eingabe vom Dezember 1985 und der „Information“ vom 24.1.86 als „Dokument I bis III“;
4. den Vertretungsanspruch einer „jährlich rotierenden“ Sprechergruppe nach außen;
5. Die Umwandlung des Kreises der an der Vorbereitung des Seminars Beteiligten in eine „Initiative Frieden und Menschenrechte“.

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