GHDI logo

Christliche Friedensbewegung in der DDR (1983)

Seite 2 von 2    Druckfassung    zurück zur Liste vorheriges Dokument      nächstes Dokument


Also ist alles, was wir unter diesem Aspekt sagen und tun, verfassungsfeindlich, also staatsfeindlich, und fällt unter den Paragraphen l06, der so umfassend gehandhabt wird. Der Unterschied einer Anklage gegen Frau Eigenfeld oder uns kann nur in der Verhältnismäßigkeit des Strafmaßes bestehen. Immer deutlicher wird die Tatsache, daß jeder unter einem Vorwand inhaftiert werden kann, der dem Staat unliebsam auffällt. Nur im Raum der Kirche ist ein offenes Wort möglich. Damit wird der Kirche und uns Christen eine eindeutige Verantwortung übergeben.

Wir denken, die Kirchenleitungen müssen sich dieser Verantwortung bewußt werden und können sich nicht mehr auf den 6. März 1978 allein verlassen, als die DDR-Führung den Christen eine gleichgeachtete und gleichberechtigte Stellung in der Gesellschaft zusagte. Ein Bekenntnis, das oft von seiten der Basis erbracht wird, muß durch die Kirchenleitungen getragen werden, sonst werden eines Tages alle friedensfordernden Christen und nichtchristlichen Pazifisten hinter Gefängnismauern verschwinden.

Mit uns wollen die staatlichen Stellen nicht reden. Aber die Kirche ist eine Institution, mit der gerechnet werden muß. Wir sehen darin die Möglichkeit, etwas gegen die Willkür der Ausdehnung des Gesetzes zu tun. Wir bitten die Kirchenleitungen, sofort etwas zu unternehmen.



Quelle: Frauen für den Frieden, Christen und Pazifisten in der DDR – Staatsfeinde? (1983); abgedruckt in Bernhard Pollmann, Hg., Lesebuch zur Deutschen Geschichte, Band 3, Vom deutschen Reich bis zur Gegenwart. Dortmund, 1984, S. 268-70.

erste Seite < vorherige Seite   |   nächste Seite > letzte Seite