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Das Kabinett Brüning (30. März 1930)

Nachdem die Große Koalition unter Reichskanzler Hermann Müller am 27. März 1930 zerbrochen und Müller zurückgetreten war, ernannte Reichspräsident Hindenburg am folgenden Tag den Fraktionsvorsitzenden der Zentrumspartei Heinrich Brüning (1885-1970) zum neuen Reichskanzler. Dieser stellte innerhalb von zwei Tagen sein Kabinett auf, das am 30. März die Regierungsgeschäfte übernahm. Der schnelle und weitgehend reibungslose Ablauf der Ereignisse deutet darauf hin, dass die antiparlamentarischen und antisozialdemokratischen Kräfte, die nach wie vor ein Ende der Demokratie verfolgten, langfristig auf diese Entwicklung hingearbeitet hatten. Das von Brüning nach Hindenburgs Vorgaben gebildete Kabinett war eine Minderheitsregierung der bürgerlichen Parteien ohne Beteiligung der SPD. Bereits zu Anfang seiner Amtszeit betonte Brüning, dass er im Fall einer fehlenden Mehrheit im Reichstag seine Politik durch das Instrument der Notverordnungen laut Artikel 48 der Weimarer Verfassung durchsetzen würde. Innerhalb der bürgerlichen Parteien war bereits seit einiger Zeit ein Rechtsruck deutlich geworden, und nun hatten die antiparlamentarischen Kräfte innerhalb der Regierung auch die Verdrängung der Demokratie durch ein autoritäres System eingeleitet.

Dieses am Tag der Regierungsbildung aufgenommene Foto zeigt die Minister des Kabinetts. Sitzend von links nach rechts: Josef Wirth (Inneres), Hermann Dietrich (Wirtschaft, Vizekanzler), Reichskanzler Heinrich Brüning, Julius Curtius (Auswärtiges), Georg Schätzel (Post).

Stehend von links nach rechts: Gottfried Reinhold Treviranus (Besetzte Gebiete), Martin Schiele (Ernährung), Johann Viktor Bredt (Justiz), Adam Stegerwald (Arbeit), Paul Moldenhauer (Finanzen), Theodor von Guérard (Verkehr)

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Das Kabinett Brüning (30. März 1930)

© Bildarchiv Preußischer Kulturbesitz / Kunstbibliothek, SMB, Photothek Willy Römer / Willy Römer