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Weibliche Sinti und Roma flechten im Frauen-KZ Ravensbrück Rohrmatten (1941)

Im Zuge der „vorbeugenden Verbrechensbekämpfung“ wurden 1938/39 über 2.000 Sinti und Roma als „asozial“ klassifiziert und in Konzentrationslager eingewiesen. Darüber hinaus kündigte ein Runderlass Himmlers vom 8. Dezember 1938 eine „Regelung der Zigeunerfrage aus dem Wesen der Rasse heraus“ an. Mit einem Schnellbrief des Reichssicherheitshauptamtes (RSHA), dem „Festschreibungserlass“ vom 17. Oktober 1939, wurde Sinti und Roma das Verlassen ihres Wohnortes untersagt und ihre Unterbringung in Sammellagern „bis zu ihrem endgültigen Abtransport“ angeordnet. Ravensbrück, das größte Konzentrationslager für Frauen, nahm am 15. Mai 1939 mit dem Eintreffen von 1000 weiblichen Gefangenen aus Lichtenberg seinen Betrieb auf. Die ersten 440 weiblichen Roma kamen aus Niederösterreich und dem Burgenland und wurden am 29. Juni 1939 in das Lager eingewiesen. Ravensbrück entwickelte sich zu einem Komplex aus Nebenlagern und Zwangsarbeitsstätten, in denen Zwangsarbeiterinnen für SS-eigene Unternehmen wie die Gesellschaft für Textil & Lederverwertung (Texled) und die Deutsche Versuchsanstalt für Ernährung und Verpflegung GmbH „traditionelle Frauenarbeit“ wie Korbflechten, weben und schneidern verrichten mussten.

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Weibliche Sinti und Roma flechten im Frauen-KZ Ravensbrück Rohrmatten (1941)

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