GHDI logo


Ein Kinderwagen mit Hakenkreuz auf der Rückenlehne (1937)

Bereits kurz nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten tauchten Hakenkreuze und andere mit dem Regime assoziierte Parolen und Bilder auf zahlreichen Alltagsobjekten auf. Biergläser, Streichholzschachteln und auch Spielzeug wurden mit Symbolen des neuen Regimes dekoriert. Die NSDAP-Parteiführung war mit dieser massenhaften, oft kitschigen Verbreitung keineswegs einverstanden und erließ noch im Mai 1933 ein „Gesetz zum Schutze der nationalen Symbole“, um die Produktion nicht-offizieller Propagandagegenstände einzuschränken. Das Propagandaministerium unter Goebbels, von dem das Gesetz maßgeblich ausging, wollte die Partei- und Staatssymbolik strikt in seiner Kontrolle bewahren, um deren Trivialisierung und Kommerzialisierung zu vermeiden. Gegenstände, die gegen die Bestimmungen des Gesetzes verstießen, konnten ohne Entschädigung konfisziert werden. Dieses 1937 in einem niederbayrischen Dorf aufgenommene Bild, auf dem ein vermutlich selbstgebauter Kinderwagen mit Hakenkreuzbemalung auf der Rückenlehne zu sehen ist, beweist, dass die demonstrative Darstellung des Hakenkreuzsymbols auf Alltagsgegenständen trotz des gesetzlichen Verbots populär blieb.

Druckfassung     zurück zur Bilder-Liste vorheriges Bild      nächstes Bild

Ein Kinderwagen mit Hakenkreuz auf der Rückenlehne (1937)

© Bildarchiv Preußischer Kulturbesitz