Ahnentafel und Stammbuch (ohne Datum)
Die Mitgliedschaft in der neuen deutschen Volksgemeinschaft basierte fast ausschließlich auf rassenbiologischen Kriterien. Schon mit dem „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ vom 7. April 1933 hatte die NS-Regierung begonnen, angebliche Rassenfeinde zu definieren und auszuschließen. Nur durch die Erbringung eines sogenannten „Ariernachweises“ waren Beamte und wenig später auch Rechtsanwälte und Ärzte zur Berufsausübung berechtigt. Als „nichtarisch“ galten in diesem Fall all jene mit einem jüdischen Eltern- oder Großelternteil. Über „arische Rassenzugehörigkeit“ wurde aufgrund von beglaubigten Geburts-, Heirats- und Taufurkunden sowie der im Foto zu sehenden Ahnentafel entschieden. Mit dem Erlass der sogenannten „Nürnberger Gesetze“ (bestehend aus dem „Reichsbürgergesetz“ und dem „Gesetz zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“) erhöhte sich die Bedeutung der offiziellen Abstammungsnachweise dramatisch. Sie erweiterten die offiziellen Definitionen für Juden und „Mischlinge“ und machten politische Rechte von arischer Abstammung abhängig. Juden wurden zu „Staatsangehörigen“ degradiert. Eheschließung und außereheliche Beziehungen zwischen Juden und „Ariern“ wurden verboten.
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