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Joachim von Ribbentrop nach Abschluss des deutsch-britischen Flottenvertrages in London (18. Juni 1935)

Hitlers offener Bruch mit den militärischen Bestimmungen des Versailler Vertrags war auf starke internationale Kritik getroffen. Um die britische Regierung von seiner Kooperationsbereitschaft zu überzeugen, veranlasste Hitler den Entwurf eines deutsch-britischen Flottenvertrages, mit dem die Stärke der deutschen Seestreitkräfte auf 35 Prozent und der deutschen U-Boote auf 45% der jeweiligen britischen Flotte beschränkt werden sollte. Joachim von Ribbentrop (vorn, Mitte) vertrat als deutscher Sonderbotschafter in London die deutsche Seite bei den Verhandlungen. Der Flottenvertrag wurde am 18. Juni 1935 unterzeichnet. Die britische Regierung erhoffte, somit ein Wettrüsten wie vor dem Ersten Weltkrieg zu verhindern und die Vormachtstellung ihrer Marine zu wahren. Auch in diesem Fall betrachtete Hitler die Vertragsauflagen jedoch nicht als bindend. Noch im gleichen Monat versicherte er dem Oberbefehlshaber der Kriegsmarine Admiral Raeder, dass die deutschen Seestreitkräfte später zu voller Stärke ausgebaut und gegen Großbritannien eingesetzt werden würden.

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Joachim von Ribbentrop nach Abschluss des deutsch-britischen Flottenvertrages in London (18. Juni 1935)

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