Die Deutsche Kolonialgesellschaft verfolgt den Zweck: 1. Die nationale Arbeit der deutschen Kolonisation zuzuwenden und die Erkenntnis der Notwendigkeit derselben in immer weitere Kreise zu tragen;
2. die praktische Lösung kolonialer Fragen zu fördern;
3. deutsch-nationale Kolonisationsunternehmungen anzuregen und zu unterstützen;
4. auf die geeignete Lösung der mit der deutschen Auswanderung zusammenhängenden Fragen hinzuwirken;
5. den wirtschaftlichen und geistigen Zusammenhang der Deutschen im Auslande mit dem Vaterlande zu erhalten und zu kräftigen;
6. für alle auf diese Ziele gerichteten, in unserem Vaterlande getrennt auftretenden Bestrebungen einen Mittelpunkt zu bilden.
Quelle: „Satzungen der Deutschen Kolonialgesellschaft“, in Zentrales Staatsarchiv I, Potsdam (heute Bundesarchiv Berlin), Deutsche Kolonialgesellschaft, Nr. 255, Bl. 90.
Abgedruckt in Edgar Hartwig, „Deutsche Kolonialgesellschaft (DKG) 1887-1936“, in Lexikon zur Parteiengeschichte 1789-1945. Die bürgerlichen und kleinbürgerlichen Parteien und Verbände in Deutschland, Hg. Dieter Fricke u. a., 4 Bände (Leipzig, 1983-6), Bd. 1, S. 724-48, hier S. 726.