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Auszug aus des Bischof von Galens Predigt (3. August 1941) und Regierungskorrespondenz im Zusammenhang mit Galens Rede und Strafanzeige (12./13. August 1941)

Nach Erlass der päpstlichen Enzyklika im März 1937 war der katholische Widerstand gänzlich auf die Handlungen einzelner Kirchenvertreter beschränkt. Einer der bekanntesten NS-Kritiker war der Münsteraner Bischof Clemens August von Galen (1878-1946). In der folgenden Predigt Galens vom 3. August 1941 protestierte er öffentlich gegen das sogenannte „Euthanasieprogramm“. Die staatliche Tötung von Behinderten veranlasste ihn zudem, Strafanzeige wegen Mordes zu erstatten. Galens Einfluss und Beliebtheit unter der katholischen Bevölkerung machten ihn zu einem erheblichen Sicherheitsrisiko für das NS-Regime, das ihn auszuschalten suchte, aber öffentliche Unruhen fürchtete, wie die nachstehende Regierungskorrespondenz über mögliche Schritte gegen Galen veranschaulicht. Dabei setzte sich Goebbels letztlich durch und Galen blieb unbehelligt. Die allgemeine Empörung der Bevölkerung über das „Euthanasieprogramm" sowie die lautstarken Proteste von Kirchenvertretern, an denen Galen maßgeblich beteiligt war, veranlassten Hitler zur Einstellung der T4-Aktion, wenngleich der Mord an Anstaltsinsassen dezentralisiert weitergeführt wurde.

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I. Auszug aus Bischof von Galens Predigt vom 3. August 1941


[ . . . ]

Wie ich zuverlässig erfahren habe, werden jetzt auch in den Heil- und Pflegeanstalten der Provinz Westfalen Listen aufgestellt von solchen Pfleglingen, die als sog. ‚unproduktive Volksgenossen‘ abtransportiert und nach kurzer Zeit ums Leben gebracht werden sollen. Aus der Anstalt Mariental bei Münster ist im Laufe dieser Woche der erste Transport abgegangen.

Deutsche Männer und Frauen! Noch hat Gesetzeskraft der § 211 des Reichsstrafgesetzbuches, der bestimmt: ‚Wer vorsätzlich einen Menschen tötet, wird, wenn er die Tötung mit Überlegung ausgeführt hat, wegen Mordes mit dem Tode bestraft.

Wohl um diejenigen, die jene armen, kranken Menschen, Angehörige unserer Familien, vorsätzlich töten, vor dieser gesetzlichen Bestrafung zu bewahren, werden die zur Tötung bestimmten Kranken aus der Heimat abtransportiert in eine entfernte Anstalt. Als Todesursache wird dann irgendeine Krankheit angegeben. Da die Leiche sogleich verbrannt wird, können die Angehörigen und auch die Kriminalpolizei es hinterher nicht mehr feststellen, ob die Krankheit wirklich vorgelegen hat und welche Todesursache vorlag.

Es ist mir aber versichert worden, daß man im Reichsministerium des Innern und auf der Dienststelle des Reichsärzteführers Dr. Conti gar kein Hehl daraus mache, daß tatsächlich schon eine große Zahl von Geisteskranken in Deutschland vorsätzlich getötet worden ist und in Zukunft getötet werden soll. Das Reichsstrafgesetzbuch bestimmt aber in § 139: ‚Wer von dem Vorhaben eines Verbrechens wider das Leben . . . glaubhafte Kenntnis erhält und es unterläßt, der Behörde oder den Bedrohten hiervon zur rechten Zeit Anzeige zu machen, wird . . . bestraft‘.

Als ich von dem Vorhaben erfuhr, Kranke aus Mariental abzutransportieren, um sie zu töten, habe ich am 28. Juli bei der Staatsanwaltschaft, beim Landgericht in Münster und bei dem Polizeipräsidenten in Münster Anzeige erstattet durch eingeschriebenen Brief mit folgendem Wortlaut: ‚Nach mir zugegangenen Nachrichten soll im Laufe dieser Woche (man spricht vom 31. Juli) eine große Anzahl Pfleglinge der Provinzheilanstalt bei Mariental in Münster als sog. ‚unproduktive Volksgenossen‘ nach der Heilanstalt Eichberg überführt werden, um dann alsbald, wie es nach solchen Transporten aus anderen Heilanstalten nach allgemeiner Überzeugung geschehen ist, vorsätzlich getötet zu werden.

Da ein derartiges Vorgehen nicht nur den göttlichen und natürlichen Sittengesetzen widerstreitet, sondern auch als Mord nach § 211 des Reichsstrafgesetzbuches mit dem Tode zu bestrafen ist, erstatte ich gemäß § 139 des RStrGB. pflichtgemäß Anzeige und bitte, die bedrohten Volksgenossen unverzüglich durch Vorgehen gegen die den Abtransport und die Ermordung beabsichtigenden Stellen zu schützen und mir von dem Veranlaßten Nachricht zu geben.‘

Nachricht über ein Einschreiten der Staatsanwaltschaft und der Polizei ist mir nicht zugegangen.

Ich hatte bereits am 26. Juli bei der Provinzialverwaltung der Provinz Westfalen, der die Anstalten unterstehen, der die Kranken zur Pflege and Heilung anvertraut sind, schriftlich ernstesten Einspruch erhoben. Es hat nichts genützt. Der erste Transport der schuldlos zum Tode Verurteilten ist von Mariental abgegangen. Und aus der Heil- und Pflegeanstalt Warstein sind, wie ich höre, bereits 800 (acht hundert) Kranke abtransportiert.

So müssen wir rechnen, daß die armen, wehrlosen Kranken über kurz oder lang umgebracht werden. [ . . . ]



Quelle: Bistumsarchiv Münster, Fremde Provenienzen, A 8. Schreibmaschinenabschrift. Überschrift: Niederschrift der Predigt des Bischofs von Münster, Sonntag, den 3. August 1941, in der St. Lambertikirche in Münster; abgedruckt in Johann Neuhäusler, Kreuz und Hakenkreuz: Der Kampf des Nationalsozialismus gegen die katholische Kirche und der kirchliche Widerstand. 2. Aufl., München: Verlag Katholische Kirche Bayerns, 1946, Teil II, S. 364-66.

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