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Hans-Heinrich Lammers' Protokoll einer Besprechung, in der Hitler, Bormann und andere die gleiche Bezahlung von Frauen und Männern ablehnten (25. April 1944)

Der Kriegsausbruch verschärfte den Arbeitskräftemangel, der schon seit Mitte der dreißiger Jahre herrschte, dramatisch. Trotzdem wurden deutsche Frauen erst im Januar 1943 zum allgemeinen Arbeitseinsatz in der Kriegswirtschaft berufen. Zur Verzweiflung vieler Rüstungsfunktionäre ging die Rekrutierung weiblicher Arbeitskräfte selbst dann nur zögerlich und ungleichmäßig voran. Ende April 1944 hielt Hitler eine Sitzung ab, bei der unter anderem Martin Bormann, Dr. Robert Ley und Fritz Sauckel anwesend waren. Wie die folgende Niederschrift des Chefs der Reichskanzlei Hans-Heinrich Lammers vom 25. April 1944 belegt, war Hitler selbst zu diesem kritischen Zeitpunkt nicht bereit, von seinen ideologischen Grundsätzen zugunsten militärisch-strategischer Bedenken abzusehen. Ungeachtet der Notwendigkeit, Frauen in die Produktion einzubeziehen, durften sie nicht die Vorrangstellung deutscher Männer gefährden.

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Dr. Ley trug dem Führer folgendes vor: Zur Erhöhung der Arbeitsleistung der Frauen und damit zur Erhöhung der Gesamtleistung, d.h. zur Herausholung aller Leistungsreserven, sei es erforderlich, die Löhne der Frauen den Löhnen der Männer gleichzustellen nach dem Grundsatz. Grundsatz: Gleicher Lohn bei gleicher Arbeitsleistung und gleichem Effekt. Das Problem “Soziallohn”, d.h. Bemessung des Lohnes nicht nur nach der reinen Arbeitsleistung, sondern gleichzeitig nach der Stellung des Arbeitenden in der Volksgemeinschaft als Volksgenosse und Staatsbürger (Ehemann, Familienvater) – ein Problem, das zwangsläufig zur Differenzierung der Männer- und der Frauenlöhne führe – müsse während des Krieges im Interesse einer ungeheuren Leistungssteigerung ausgeschaltet werden.

Der Führer machte zu der von Dr. Ley angeschnittenen Frage folgende grundlegende Ausführungen:

“Der Lohn im nationalsozialistischen Staate habe zwei Aufgaben:

a) die Entlohnung der reinen Arbeitsleistung, ferner aber

b) habe der Lohn auch soziale Aufgaben zu erfüllen, d.h. in seiner Höhe die Stellung des Arbeitenden in der Volksgemeinschaft zu berücksichtigen. Aus letzterem Grunde müsse der Mann, von dem der Staat verlange, daß er heirate und eine Familie gründe, höher entlohnt werden als der nicht verheiratete Mann und als die Frau. Man könne den Lohn unmöglich nach der reinen Arbeitsleistung bewerten. Denn wenn man dies täte, so käme man schließlich dazu, den jungen Mann, dessen Arbeitsleistung zweifellos höher sei als die eines älteren Mannes, besser zu entlohnen als den älteren Mann. Es könne z.B. keinem Zweifel unterliegen, daß ein junger Arbeiter von 25 Jahren eine erheblich höhere Arbeitsleistung aufweise als ein Mann im Alter von 50 bis 60 Jahren. Gleichwohl müsse der letztere aber als Familienvater und mit Rücksicht auf seine sonstigen Leistungen für den Staat höher entlohnt werden als der erstere. Gehe man von der Entlohnung der reinen Arbeitsleistung aus, so müsse man also zu dem falschen Ergebnis kommen, daß mit zunehmenden Alter die Höhe des Lohnes sinkt. Wenn man für das Verhältnis der Löhne für Männer zu den Löhnen für Frauen die Auffassung vertrete: “Bei gleicher Arbeitsleistung gleicher Lohn!”, so sei dies falsch; denn für die Feststellung, ob die Arbeitsleistung der Frau die gleiche sei, wie die des Mannes, fehle es während des Krieges an jedem Vergleichsmaßstab. Die Arbeitsleistung der Frau könne ja heute nicht geprüft werden im Verhältnis zu der Arbeitsleistung eines im Frieden arbeitenden gesunden Mannes im mittleren Alter, sondern nur im Verhältnis zu den heute mit den Frauen an der gleichen Arbeitsstätte arbeitenden älteren und nicht mehr voll leistungsfähigen Männern oder im Verhältnis zu der Arbeitsleistung jüngerer Männer, die gleichfalls geringer sei, weil diese Männer nicht kriegsverwendungsfähig sind. Wollte man die Löhne der Frauen denen der Männer gleichstellen, so käme man in einem völligen Gegensatz zum nationalsozialistischen Prinzip der Aufrecherhaltung der Volksgemeinschaft. Der Mann und im besonderen der ältere Mann, der verheiratet und Familienvater ist, müsse im Interesse der Volksgemeinschaft höhere Opfer zu bringen haben; die Frau habe primär nur für sich zu sorgen, der Mann für die Familie und die Volksgemeinschaft. Es sei das nationalsozialistische Ideal, das im Frieden einmal verwirklicht werden müsse, daß grundsätzlich nur der Mann verdiene und daß auch der kleinste Arbeiter für sich und seine Familie eine Dreizimmerwohnung habe. Die Frau muss daran, um die Familie und diese Wohnung zu versorgen, im Hause arbeiten. Wenn man die Arbeitsleistung des Familienerhalters aus sozialen Gründen höher einschätze als die der Frau, so sei das keine Abwertung der weiblichen Leistung. Jetzt im Kriege müsse man freilich auch die Frau zur Arbeit heranziehen, im Frieden werde hoffentlich die Frau im allgemeinen wieder aus den Betrieben herausgenommen werden können, damit sie sich der Familie widme. Dieses nationalsozialistische Ideal und Prinzip solle man daher auch im Kriege nur soweit durchbrechen als es unbedingt nötig sei. Eine erhebliche Steigerung der Leistung durch die Gleichstellung der Löhne für Männer und Frauen sei nicht zu erwarten. Das Geld habe heute nicht mehr den Wert wie früher, weil es an den Konsumartikeln fehlt, die gekauft werden könnten. Eine Erhöhung der Frauenlöhne würde im praktischen Erfolg nur eine Stärkung des schwarzen Marktes bedeuten. Wolle man allgemein eine Leistungssteigerung erzielen, so könne man das heute nur durch eine Verbesserung der Verpflegung und Beschaffung der wichtigsten Bedarfsgüter. Dies sei aber z.Z. leider unmöglich. Gewiß könne es Fälle geben, in denen es die Gerechtigkeit erfordere, die Frau dem Manne in dem Endergebnis ihrer Einnahmen gleichzustellen, wenn sie typische Männerarbeit leiste, z.B. solche eines Schwer- und Schwerstarbeiters, und wenn sie außerdem an der Stelle des Mannes für die Kinder zu sorgen habe. Dann solle man aber den Ausgleich nicht in der Erhöhung des Grundlohnes schaffen, sondern in Kinderzulagen oder noch richtiger in einer angemessenen Erleichterung der Steuern. Denn eine solche Frau trage in gleicher Weise wie der Mann als Familienvater zur Forterhaltung der Nation bei.

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