Berlin, den 30. Januar 1936  
  Der Reichskriegsminister
   und Oberbefehlshaber der 
  Wehrmacht     Betr: Politische Erziehung und Unterrichtung der Wehrmacht  
  An 
  den Herrn Oberbefehlshaber des Heeres,
  den Herrn Oberbefehlshaber der Kriegsmarine,
  den Herrn Reichsminister der Luftfahrt und 
   Oberbefehlshaber der Luftwaffe
Oberbefehlshaber der Luftwaffe
    
Das Offizierkorps der Wehrmacht kann seine Führeraufgabe in Volk und Staat nur erfüllen, wenn es die das deutsche Volks- und Staatsleben lenkende nationalsozialistische Weltanschauung in geistiger Geschlossenheit als persönliches Eigentum und innere Überzeugung besitzt. Ich messe daher der einheitlichen politischen Erziehung und Unterrichtung des Offizierkorps der drei Wehrmachtteile besondere Bedeutung bei.  
  Zu ihrer Sicherstellung ordne ich die dienstliche Berücksichtigung des nationalpolitischen Unterrichts nach folgenden Richtlinien an:  
  a) Auf den Kriegsschulen des Heeres, den Luftkriegsschulen und der Marineschule werden im Rahmen des planmäßigen Unterrichts über Wehrwesen (Heerwesen, Dienstkenntnis) mindestens zwei Stunden im Monat dem nationalpolitischen Unterricht gewidmet. Außerdem ist jede durch den Dienst oder Unterricht gegebene Gelegenheit auszunutzen, die von der Wehrmacht zu Volk, Staat und Bewegung führenden Wechselbeziehungen zu behandeln.  
  Die mit der Erteilung des nationalpolitischen Unterrichts beauftragten Offiziere werden an geeigneten Zeitpunkten (Unterrichtspause) zu kurzen, für die drei Wehrmachtteile gemeinsam durchzuführenden Lehrgängen einberufen und erhalten fortlaufend Hinweise über Stoffgliederung und Schrifttum.  
  Als Ergänzung zu diesem Unterricht finden bestimmte politische Vorträge von außenstehenden Persönlichkeiten statt.
  [ . . . ]  
  Quelle: MGFA (Militärgeschichtliches Forschungsamt)/DZ: W01-5/185; abgedruckt in Klaus-Jürgen Müller, Das Heer und Hitler: Armee und Nationalsozialistisches Regime 1933-1940. Stuttgart, 1969, S. 618-19.