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Administrative Struktur unter dem Nationalsozialismus (1941)

Der Begriff Gau wurde von den Nationalsozialisten 1926 zunächst als überregionale Verwaltungseinheit der NSDAP angewendet. (Er war von den Turn- und Sportverbänden des 19. Jahrhunderts übernommen.) Nach der Machtübernahme 1933 wurden die Gaue schließlich auch staatliche Verwaltungsstruktur und ersetzten als solche die Bundesländer. Deutschland wurde in 42 Gaue aufgeteilt, ein zusätzlicher Gau war die Auslandsorganisation der NSDAP in Berlin. Jedem Gau wurde ein Gauleiter zugeteilt, der von Hitler selbst ernannt wurde und ihm entsprechend des Führerprinzips direkt verantwortlich war. Innerhalb ihres Gaus besaßen die Gauleiter jedoch erhebliche Freiheiten. Die Gaue wiederum waren in Kreise, Ortsgruppen, Zellen und Blöcke unterteilt, um sowohl die Verbreitung von Propaganda als auch die Kontrolle über die Einwohner bis in den letzten Winkel sicherzustellen.

Auf dieser Karte sind die Gaue und ihre jeweiligen Hauptstädte eingezeichnet. Die ab 1938 an das Reich „angeschlossenen“ Gebiete wurden zu Reichsgauen erklärt und waren sowohl staatliche Verwaltungsbezirke als auch Parteigaue. An ihrer Spitze standen sog. Reichsstatthalter, die gleichzeitig auch Gauleiter waren. Die Karte zeigt die Reichsgaue, die bis 1941 auf österreichischem (Wien, Niederdonau, Oberdonau, Steiermark, Kärnten, Salzburg, Tirol-Vorarlberg), tschechischem (Sudetenland) und polnischem Gebiet (Danzig-Westpreußen, Wartheland) eingerichtet wurden. Diejenigen besetzten Gebiete, welche nicht in das Deutsche Reich eingegliedert wurden, bezeichneten die Nationalsozialisten als Generalgouvernement (Polen) bzw. Protektorat Böhmen und Mähren (Tschechoslowakei).

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Administrative Struktur unter dem Nationalsozialismus (1941)

© Deutsches Historisches Institut, Washington, DC, 2008
Kartografie: Mapping Solutions, Alaska.