Essen, den 29. Juni 1867 [ . . . ]. Allerdurchlauchtigster, großmächtigster König!
Allergnädigster König und Herr!
Die alleruntertänigst unterzeichneten Bergleute im Kreise Essen wagen es, durch die immer größer werdende Not dazu getrieben Ew. Majestät Throne zu nahen, und mit der gehorsamsten Bitte einer gnädigsten Berücksichtigung Folgendes alleruntertänigst vorzutragen:
Nachdem durch das Gesetz vom 20. Mai 1860 „die Aufsicht der Bergbehörden über den Bergbau und das Verhältnis der Berg- und Hüttenarbeiter betreffend“ [ . . . ] die Abschließung der Verträge zwischen den Bergeigentümern und den Bergleuten lediglich dem freien Übereinkommen derselben überlassen ist, und eine Mitwirkung der Königlichen Bergbehörde bei Annahme und Entlassung der Bergleute, sowie bei Festsetzung und Zahlung des Schicht- und Gedingelohnes nicht mehr stattfindet, findet die Festsetzung der Arbeitszeit und des Arbeitslohnes von den Gewerkschaften (d.h. den Kapitalisten) ganz nach ihrem Belieben statt. Von ihnen ist seitdem die Arbeitszeit zwangsweise so übermäßig verlängert worden, daß bei der ohnehin schon so ungesunden Arbeit viele Bergleute bereits mit 30–35 Jahren arbeitsunfähig werden, zudem die Gewerke [= Unternehmer] unsern Lohn auch so niedrig gestellt haben, daß er kaum hinreicht, uns die nötigsten Lebensbedürfnisse zu verschaffen. Sie betrachten uns nur als willenlose Maschinen und Arbeitsinstrumente, deren Arbeitskraft sie zu ihrem Vorteile möglichst ausnutzen können; denn wie wenig bei Festsetzung der Arbeitszeit von einem „freien Übereinkommen“ die Rede ist, werden Ew. Majestät aus folgenden Angaben ersehen.